28-Jähriger vor der Jugendschutzkammer Traunstein:
Über sieben Jahre Haft für Kindesmissbrauch

23.10.2017 | Stand 31.07.2023, 4:08 Uhr
−Foto: n/a

Der Täter hat seine Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht und Kinderpornos ins Netz gestellt. Für die jetzt Zehnjährige bedeutet das "lebenslänglich" ...

TRAUNSTEIN/TRAUNREUT Für den massiven Missbrauch seiner anfangs erst sieben Jahre alten Stieftochter über fast drei Jahre hinweg muss ein 28-jähriger Traunreuter mit sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis büßen. Außerdem sprach das Gericht dem Opfer 45.000 Euro Schadensersatz sowie Ersatz aller künftigen Schäden zu. 

Die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann befand den geständigen Täter in allen Punkten der Anklage schuldig, wie wir auch schon hier berichteten. Der 28-Jährige hatte bei dem 29-fachen Missbrauch zwischen 20. März 2014 und 21. Januar 2017 Fotos und Videos angefertigt, sie anschließend mehreren Nutzern via Skype und über einen Tauschdienst für Filme und Spiele im Internet offeriert. Mittlerweile kursieren die Bilder auch im Darknet.

Durch die Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten „Zentralstelle für Cybercrime Bayern“ war der Fall im Januar 2017 aufgeflogen. Nebenklagevertreterin Marlies Kruse dankte dafür gestern dem Ankläger, Oberstaatsanwalt Thomas Goger, aus Bamberg. Ohne die Aufmerksamkeit dieser Ermittler würde das Kind, inzwischen zehn Jahre alt, noch heute leiden. Unmittelbar nach seiner Festnahme am 26. Januar 2017 in Traunreut hatte der 28-Jährige ein Geständnis abgelegt.

Er wiederholte es vor Gericht – wenn auch teils beschönigend. Eine „Liebesbeziehung“ zum Beispiel nahm ihm aber niemand ab. Im Plädoyer auf sieben Jahre elf Monate Freiheitsstrafe betonte Oberstaatsanwalt Thomas Goger, tatsächlich habe es „eine ganze Menge mehr Missbrauchstaten“ gegeben. Nicht alle habe er in die Anklage aufgenommen – „nicht, um dem Angeklagten einen Gefallen zu tun oder weil es sich um Bagatellfälle handelte“.

Vielmehr habe er nur die Fälle aufgegriffen, die ohne Einvernahme des Kindes feststanden - durch das Geständnis sowie objektive Beweise wie die Fotos und Bilder sowie einen Krankenhausbefund. Die Zeiten seien vorbei für Einlassungen wie „Ich habe im Internet nicht gezielt nach Kinderpornos gesucht“: „Wir haben heute die Möglichkeit, dem technisch auf den Grund zu gehen.“ Weiter hob Goger die Folgen für das Opfer heraus: „Was im Urteil stehen wird, ist nur ein Teil des Schadens, der durch das Verhalten des Angeklagten entstanden ist.

Die Aufnahmen des Kindes sind nicht mehr zurückzuholen aus dem Internet. Die Bilder sind am letzten Hafttag des Täters, ebenso, wenn das Mädchen 18 Jahre alt ist, noch unterwegs.“ Bei der Strafzumessung fand der Oberstaatsanwalt positive Aspekte, darunter das Geständnis: „Aber viel zu bestreiten hätte es bei der Beweislage nicht gegeben.“ Relativierungsversuche wie die angebliche „Liebesbeziehung“ oder das „versehentliche Runterladen von Kinderporno“ bewertete Goger mit: „Es tut nicht gut, sich so aus der Affäre zu reden.“

Nach Auskunft der Mutter seien die Beeinträchtigungen für das Mädchen „derzeit überschaubar“. Doch sei nicht abzuschätzen, wie die Entwicklung in der Zukunft verlaufe. Strafschärfend seien der lange Tatzeitraum und das Alter des Kinds, das erheblich unter der Schutzgrenze von 14 Jahre liege. Der Missbrauch gehe über das „normale Maß“ hinaus. Der 28-Jährige habe die Kleine zum „Objekt“ degradiert und sie Demütigungen ausgesetzt, schloss der Oberstaatsanwalt. Die Höhe der Strafe sei für das Opfer nicht entscheidend, hob Nebenklagevertreterin Marlies Kruse aus Traunstein heraus und erinnerte, das Kind habe sich bei der Polizei „lebenslänglich“ für den Täter gewünscht: „Diese Erfahrungen sind aber für das Mädchen lebenslänglich. Jede Beziehung wird die Erinnerungen zurückbringen.“

Frau Kruse vermisste bei dem 28-Jährigen „echte Opferempathie“: „Er versucht, der Siebenjährigen eine Lolita-Funktion zuzuschieben.“ Der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, sprach von einer eindeutigen Beweislage. Trotz dieser Klarheit sei vieles unverständlich. Die Rollenverteilung in der Familie sei Teil seiner Ratlosigkeit. Auch ihm sei eine sexuelle Beziehung zwischen einem Mann und einem Kind unverständlich.

Doch gelte es, auch gewisse Verhaltensweisen des Opfers zu hinterfragen, so der Anwalt sinngemäß. Aus seiner Sicht sei der Antrag des Oberstaatsanwalts zu hoch, eine Haftstrafe zwischen vier und fünf Jahren angemessen.

Im „letzten Wort“ beteuerte der 28-Jährige seine Reue und seine Therapiebereitschaft: „Das Ganze tut mir unendlich leid. Ich habe einen Riesenscheiß gebaut.“ Im Urteil stellte Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann fest, neben dem Geständnis seien die Bilder und Daten zweites Standbein der Beweisführung gewesen. Die Mutter habe über den aktuellen Zustand des Mädchens berichtet. Hinzu komme das „bedenkliche Verletzungsbild“ des Mädchens, attestiert von einer Klinik.

Der Strafrahmen reiche bis zu 15 Jahren. Ein Gewalt- oder Zwangsmilieu habe bei den Taten nicht geherrscht. Jedoch habe der voll schuldfähige Angeklagte gravierende Taten über einen langen Zeitraum an einem sehr jungen Kind begangen. Andererseits habe der 28-Jährige das Opfer geschont durch sein Geständnis.

Dr. Weidmann weiter: „Es bleiben Fragezeichen, wieso jemand sich zu solchen Taten hinreißen lässt.“

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„Ich bin kein Monster“ – das schrieb der Angeklagte in einem vom Gericht verlesenen Brief an einen Bekannten. Darin war von Hoffnung, das Kind könne alles verarbeiten, die Rede sowie von tiefer Reue und Angst vor dem, was ihn nach der Untersuchungshaft im Gefängnis erwarte. Nach Verbüßen der Strafe wolle er wegziehen und ein neues Leben beginnen.

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Berchtesgadener Land