49-jähriger Straubinger vor Gericht
„Trauriger Höhepunkt eines psychischen Amoklaufs“

19.02.2019 | Stand 13.09.2023, 0:35 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Versuchter Totschlag? 49-Jähriger rast in Parkstetten (Lkr. Straubing-Bogen) mit seinem Transporter auf einen Mann zu

STRAUBING-BOGEN/REGENSBURG „Der Sachverhalt aus der Anklageschrift ist objektiv richtig. Es war der traurige Höhepunkt eines psychischen Amoklaufs“, erklärte Rechtsanwalt Michael Haizmann. Vor dem Regensburger Landgericht vertritt er seit Montag, 18. Februar, einen 49-jährigen Straubinger, der unter anderem wegen versuchten Totschlags vor Gericht steht.

Laut Anklageschrift soll sich der 49-Jährige am 11. August 2018 auf dem Parkplatz des sogenannten „Schaißhaislweihers“ in Parkstetten aufgehalten haben. Obwohl er Alkohol konsumiert haben soll, saß er angeblich hinter dem Steuer seines Kleintransporters. Auf dem Parkplatz befanden sich noch drei weitere Personen aus Polen, die grade in der Nähe ihres Sprinters Rast machten. Der Angeklagte soll seinen Kleintransporter auf mindestens 50 km/h beschleunigt haben und frontal gegen die Front des geparkten Sprinters gefahren sein. Ein Mann, der direkt vor der Motorhaube des Sprinters stand, konnte gerade noch rechtzeitig zur Seite springen.

Unter Tränen und sichtlich mitgenommen schildert der 49-Jährige seine Intention: „Ich wollte nie jemanden schädigen außer mich selbst“, erklärt der Angeklagte. „Er war den Anforderungen des Alltags nicht mehr gewachsen“, schilderte Haizmann weiter. Nur zwei Tage vor seiner Tat erhielt der selbstständige Fliesenleger Zahlungsaufforderungen von circa 4.000 bis 5.000 Euro.

„Das hat ihn so aus dem Gleichgewicht gebracht, dass er sich das Leben nehmen wollte“, erklärt der Anwalt weiter. Nachdem in der Zwischenzeit bereits einige Versuche scheiterten, kam es am 11. August schließlich zu dem Vorfall auf dem Parkplatz, bei dem der 49-Jährige 1,88 Promille hatte.

Ob die Hintergründe der Tat wirklich so waren, wie sie der Angeklagte und sein Anwalt schildern, muss das Gericht nun klären. Angeblich steht nämlich auch ein mögliches ausländerfeindliches Motiv im Raum. Der Vorsitzende Richter stellte zu Beginn der Verhandlung klar, dass auch eine Verurteilung wegen „Versuchten Mordes“ möglich sein könnte, sollten „niedere Beweggründe“ ausschlaggebend für die Tat gewesen sein.

Ein Polizist sagte im Zeugenstand aus, dass der 49-Jährige noch auf dem Parkplatz gesagt haben soll, dass er „die Batschaken über den Haufen fahren“ wollte. Der Angeklagte hingegen beteuerte mehrfach, nicht ausländerfeindlich zu sein. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Fliesenleger hätte er schon sehr oft mit Ausländern zusammengearbeitet und dabei hätte es nie Probleme gegeben.

Für den Prozess gegen den 49--jährigen Angeklagten sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag, 28. Februar, verkündet.

Straubing-Bogen