Urteil
Top-Beamter muss 730.000 Euro an den Freistaat zahlen – weil er grob fahrlässig handelte

22.01.2019 | Stand 13.09.2023, 1:46 Uhr
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Egon Greipls Zeit als Generalkonservator kommt ihm jetzt sehr teuer zu stehen: Der Ex-Kulturreferent hat grob fahrlässig als Denkmapflege-Chef gehandelt. Die Folgen für Beamte in ganz Bayern sind unabsehbar.

REGENSBURG Vielleicht war es doch nicht ratsam, dass sich der frühere Generalkonservator Egon Greipl nur von seinem Rechtsanwalt vertreten ließ. Vor dem Verwaltungsgericht erschien der pensionierte Spitzenbeamte nicht, nur sein Anwalt Markus Kuner trat dem Gericht und den Vertretern des Freistaates gegenüber. Dabei ging es während zwei Prozesstagen am 22. Und 23. Oktober um eine Menge: Zum einen um die Frage, ob Greipl dem Freistaat 730.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Zum anderen aber auch darum, ob Spitzenbeamte derart fehlen können, dass sie vom Freistaat in Regress genommen werden können. Am gestrigen Montag veröffentlichte das Verwaltungsgericht das Urteil der Ersten Kammer: Ja, Greipl hat grob fahrlässig gehandelt. Er muss zahlen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Greipl zwischen 2006 und 2013 für ein Projekt zur Digitalisierung der enormen Bestände des Landesamts für Denkmalpflege zahlreiche Verträge abschloss, die faktisch Selbständige aus den zumeist akademisch gebildeten Vertragspartnern machte.

Ausgelöst hatte den Fall die Klage eiens Archäologen aus Ingolstadt. Daniel Meixner war von 2005 bis 2009 in insgesamt zehn solcher Verträge scheinselbständig. Mehrfach hatte er sich damals um eine feste Stelle beim Landesamt beworben. „Kollegen haben mir explizit gesagt: ,Solange du Werkverträge hast, bekommst du keine feste Stelle, wer soll dann deine bisherige Arbeit machen?‘“, sagt Meixner zur Passauer Neuen Presse und zum Donaukurier. „Die ,Selbstständigkeit‘ war prekär, ohne Urlaubsanspruch, ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und so weiter“, so der Archäologe weiter. „Die Honorare waren nicht hoch genug, um sich privat entsprechend absichern zu können.“ Mit Hilfe einer Gewerkschaft reichte Meixner damals Klage ein. Und gewann. Doch das Landesamt ließ das damals nicht auf sich sitzen. Noch unter Greipls Ägide klagte man gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München. Doch auch das Landesarbeitsgericht bestätigte: Die Verträge zwangen zur Scheinselbständigkeit.

Genau darauf stellte nun das Verwaltungsgericht ab: Selbst nach der ersten verlorenen Klage 2010 im Verfahren Meixner „schloss der damalige Behördenleiter noch weitere rund 90 vergleichbare Vereinbarungen ab.“ Der nun erhobene Schadensersatz setze sich laut dem Gericht aus Nachzahlungen zusammen, die der Freistaat an Arbeitnehmeranteilen an die Sozialversicherungen zahlen muss. Die Leiterin des zuständigen Referats für die Werkverträge damals ist übrigens Greipls Ehefrau – sie hat kurz nach der gewonnen Klage Meixners an die Uni Passau gewechselt.

Doch auch Meixner wurde einem Schreiben von den Sozialversicherern überrascht. Denn zunächst musste ihn das Landesamt fest anstellen, gruppierte ihn aber in die Entgeltstufe E13 ein. Rückwirkend degradierte man Meixner nun auf E9 – und sollte für die Jahre 2010 bis 2013 insgesamt 18.000 Euro zurückzahlen. Für den Archäologen ist das existenzbedrohend. Doch das Verfahren ist derzeit ruhend gestellt.

Mehr als die Hälfte der Fälle ist ohnehin verjährt

Übrigens hat der Freistaat nicht alle Werkverträge und die fehlenden Abgaben eingeklagt. Denn insgesamt waren es wohl über 200 solcher Verträge, doch mehr als die Hälfte davon ist verjährt. Den Kassen sind anch Schätzungen von Betroffenen etwa zwei Millionen Euro an Rentenzahlungen entgangen, die nicht mehr einklagbar sind. „Das macht auch bei den Betroffenen einiges in der Rente aus“, sagt auch Meixner. Schadenfreude empfindet er aber nicht: „Wäre Greipl damals nicht so stur gewesen, wäre ihm, aber auch hunderten von Mitarbeitern viel Ärger erspart geblieben“, so der Archäologe.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Greipl hat bereits angekümdigt, in Berufung zu gehen.

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