Inzidenz auf knapp 45
Strengere Verhaltensregeln im Landkreis Altötting

27.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:24 Uhr
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Allgemeinverfügungen des Landkreises Altötting ab Dienstag, 27. Oktober in Kraft

Landkreis. Aufgrund steigender Infektionszahlen und des Überschreitens des 7-Tages-Inzidenzwerts von 35 hat der Landkreis Altötting zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die die Regelungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergänzen. Diese Allgemeinverfügungen sind seit Dienstag, 27.10.2020, 00:00 Uhr, in Kraft und regeln maßgeblich folgenden Inhalt:

• Der Besuch von Patienten in Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie Altenheime und Seniorenresidenzen wird auf täglich eine Person beschränkt .

• In Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Heilpädagogischen Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte ) werden die Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe 2 des Rahmen-Hygieneplans Corona für verbindlich erklärt. Insbesondere sind alle in der Einrichtung anwesenden Personen, einschließlich des Betreuungspersonals, jedoch mit Ausnahme der betreuten Kinder, verpflichtet, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Betreuungszeit zu tragen.

• Maskenpflicht und Alkoholverbot (derzeit 23 Uhr bis 6 Uhr) auf folgenden stark frequentierten Plätzen in der Stadt Burghausen :

• Bahnhof und ZOB

• Bürgerplatz und Rückseite Bürgerhaus mit Wasserplatz

• Messeplatz mit Messehalle

• Stadtplatz ab Ludwigsberg bis Barbarino mit Kirchplatz und Kanzelmüllerstraße und Zaglau

• Am Bichl

• Motorikpark

• Maskenpflicht in der Stadt Neuötting auf der gesamten Ludwigstraße (Stadtplatz) einschließlich Parkflächen, Gehwege und Arkadenbereiche

Die Allgemeinverfügungen sowie die Lagepläne der Orte, auf denen Maskenpflicht und Alkoholverbot gelten, sind einsehbar auf der Homepage des Landkreises unter https://www.lra-aoe.de/aktuelles/amtsblatt/amtsblatt-2020

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