Kaum erlaubt, schon Ärger
Strafrechtliche Verstöße bei E-Scooter-Kontrollen festgestellt

17.07.2019 | Stand 29.07.2023, 14:21 Uhr
−Foto: n/a

Kaum sind sie im Straßenverkehr erlaubt, schon gibt es Ärger: Fahrzeuge waren nicht zugelassen und nicht versichert.

PFARRKIRCHEN Am 16. Juli gegen 13.40 Uhr, wurde in Pfarrkirchen, Am Böhmerwaldweg, ein 39 Jahre alter Mann mit einem Elektroscooter von einer Polizeistreife angehalten. Aufgrund der bauartbedingten Geschwindigkeit von 25 km/h hätte für den Roller eine Zulassung und auch eine Versicherung abgeschlossen werden müssen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, gegen den Fahrer wird nun Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung erstattet.

Ein weiterer Fall mit einem Elektroscooter wurde kurz zuvor gegen 13.15 Uhr in der Rennbahnstraße festgestellt. Hier wurde ein 12 Jahre alter Schüler aus dem Stadtgebiet Pfarrkirchen beim Fahren angetroffen. Auch dieser Roller hat eine bauartbedingte Geschwindigkeit von 24 km/h und ist somit versicherungspflichtig. Der Schüler wurde angehalten, kontrolliert und im Anschluss zu seinen Eltern gebracht. Diese wurden über die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften aufgeklärt. Anzeige wegen Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Verstoß gegen Zulassungsvorschriften wird erstattet. Eine Strafe hat der Schüler nicht zu erwarten, da er strafunmündig ist. Inwieweit ein strafbares Verhalten der Eltern vorliegt, muss noch geprüft werden.

Rottal-Inn