Vergewaltigungsanklage
Stealthing - Polizist verurteilt, weil er beim Geschlechtsverkehr das Kondom abstreifte

28.12.2018 | Stand 13.09.2023, 1:43 Uhr
−Foto: n/a

Ein Polizist stand jetzt vor Gericht, weil er des sogenannten „Stealthings“ überführt wurde: Ausgrechnet bei der Tochter eines Polizisten hatte der Mann während eines Sex-Dates das Kondom heimlich abgestreift. Doch das ist strafbar!

BERLIN Erstmals ist ein Fall von „Stealthing“ bekannt geworden, der vor Gericht endete! Der Ausdruck „Stealthing“ kommt vom englischen Ausdruck für List, Verstohlenheit oder Heimlochtuerei. Er bedeutet, dass ein Sexualpartner sein Kondom heimlich und ohne die Zustimmung des anderen von seinem Penis entfernt und den Geschlechtsverkehr anschließend verübt oder weiter ausführt. Das „Stealthing“ stellt eine Form des Missbrauchs dar und ist in Deutschland strafbar.

Vor Gericht stand laut Bild jetzt ein 36-jähriger Polizeibeamter vor dem Amtsgericht in Berlin. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann sogar wegen Vergewaltigung angeklagt. Der Mann hatte nach Dienstschluss schnellen Sex gesucht und sich auf Online-Plattformen mit Frauen verabredet. Im November 2017 kam es zu einem Treffen mit einer 26-Jährigen - selbst Tochter einer Polizistin, wie sich herausstellen sollte. Auf „ausdrückliches Verlangen“ der 26-Jährigen kam es zum Sex mit Kondom - einvernehmlich also. Dann aber zog der Polizeibeamte laut Anklage das Kondom während des Geschlechtsakts und unbemerkt von seiner Sexpartnerin von seinem Geschlechtsteil. Das sei als ungeschützter Geschlechtsverkehr gegen den Willen der jungen Frau zu werten, so die Berliner Staatsanwälte. Doch dieses Verhalten sei strafbar als Vergewaltigung, Mindeststrafe zwei Jahre!

Der Polizist auf der Anklagebank hatte allerdings eine Ausrede parat. Im Eifer des Sex sei das Kondom geplatzt und er habe es mit der Hand heruntergestreift. Dabei habe er sich mit der Hand selbst befriedigt und sei nach seinen Angaben außerhalb des Körpers der Sexpartnerin zum Orgasmus gelangt. Als die 26-Jährige dies allerdings bemerkte, habe sie wutentbrannt die Wohnung verlassen. Eine SMS, in der er sich für sein „dummes Verhalten“ entschuldigte, belastete den Polizisten nun, der darauf spekuliert hatte, das Sexdate wiederzusehen.

Verurteilt wurde der Polizist allerdings nicht wegen einer Vergewaltigung, sondern nur wegen eines sexuellen Übergriffs zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 3.000 Euro an die Geschädigte. Damit kann er im Dienst bleiben.

Regensburg