Ampel jetzt auf dunkelrot
Stadt Straubing überschreitet Corona-Signalwert 100

30.10.2020 | Stand 20.07.2023, 22:35 Uhr
−Foto: n/a

Laut Angaben der staatlichen Gesundheitsbehörden hat die Stadt Straubing heute den Signalwert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen überschritten. In diesem Zeitraum seien 48 neue Infektionen gemeldet worden, dies ergibt hochgerechnet einen Inzidenzwert von 100,44.

Straubing. Durch Überschreiten des Grenzwerts erreicht die Stadt Straubing auf der Corona-Ampel des Freistaats Bayern die Stufe Dunkelrot. Damit gelten im Stadtgebiet ab 31.10.2020, 00.00 Uhr gegenüber den bereits bestehenden Regelungen nochmals verschärfte Einschränkungen in folgenden Berei-chen: Gastronomiebetriebe müssen bereits ab 21 Uhr schließen. Ebenfalls ab 21 Uhr darf kein Alkohol mehr auf öffentlichen Flächen im Kernbereich der Innenstadt konsumiert werden und im gesamten Stadtgebiet an Tank-stellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Veranstaltungen aller Art wer-den auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt, ausgenommen sind lediglich Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen. Hierzu noch eine Erläuterung zur Geltungsdauer der Corona-Ampel: Damit die Stadt wieder um eine Ampelstufe nach unten, also auf Rot, gesetzt wird, muss sie sechs Tage lang unter dem Grenzwert 100 liegen.

Darüber hinaus gelten ab kommenden Montag die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Der detaillierte Verordnungstext lag der Stadt bis zum Versand dieser Presse-mitteilung noch nicht vor. Nach den bisher vom Freistaat Bayern veröffent-lichten Bekanntmachungen umfassen die Maßnahmen unter anderem die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs. Allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand kann weiterhin Sport betrieben werden. Geschlossen werden außerdem Einrichtungen der Freizeitgestal-tung (z.B. Theater, Kinos, Spielhallen, Fitnessstudios, Museen und Zoos), Gastronomiebetriebe mit Ausnahme der Lieferung und Abholung mitnah-mefähiger Speisen sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körper-pflege. Friseursalons können unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben. Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich ab Montag generell nur noch bis zu 10 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand treffen.

Detaillierte Informationen zu den Regelungen finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus sowie auf www.coronainfo-straubing.de.

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