„Stille Tage“
Stadt Amberg erinnert an die Einhaltung des Feiertagsgesetzes

28.10.2020 | Stand 21.07.2023, 3:18 Uhr
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Die Stadt Amberg weist auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. Hierin ist geregelt, dass an sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Amberg. An den „Stillen Tagen“ sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen. Weiterhin sind aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 im Bereich der Stadt Amberg aktuell gastronomische Betriebe ausnahmslos ab 23 Uhr zu schließen. Sollte sich der Inzidenzwert noch weiter erhöhen, treten zusätzlich weitere Einschränkungen in Kraft. Hierzu gilt es jeweils die gesetzlichen Vorgaben der derzeit Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.

„Stille Tage“ in den nächsten Wochen sind Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (15. November), Buß- und Bettag (18. November) sowie Totensonntag (22. November). An Heiligabend (24. Dezember) beginnt der „Stille Tag“ unverändert ab 14 Uhr.

Schwandorf