Dritter Tag im Altenpfleger-Prozess
„Spinnst Du, die sperren mich ein!“

17.05.2019 | Stand 28.07.2023, 13:26 Uhr
−Foto: Foto: mr

Mit Einlassungen der Angeklagten und Gutachten zum Tod des Heimbewohners wurde die Verhandlung gegen drei Altenpfleger aus dem Raum Dingolfing-Landau wegen Mordes durch Unterlassen fortgesetzt.

DINGOLFING-LANDAU/LANDSHUT Auch am gestrigen dritten Verhandlungstag im Prozess um die vertuschte Medikamentenverwechslung mussten alle Prozessbeteiligten etwas länger ausharren. Es kam zu den mit Spannung erwarteten Einlassungen der Angeklagten und weiteren Gutachten.

Wie bereits berichtet, sind drei Altenpfleger aus dem Raum Dingolfing-Landau wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen eine Mittagsmedikation bei dem damals 66- Jahre alten Heimbewohner vertauscht und vertuscht haben. Der schwerkranke Mann starb eine Woche später vermutlich an der Fehlmedikation.

Gleich zu Prozessbeginn herrschte einheitliches Schweigen bei allen Angeklagten. Jegliche Angaben wurden verweigert, bis gestern. So erklärte beispielsweise der Pfleger T., er habe sich in einer absoluten „Zwangslage“ befunden, da er durch die Anweisung seiner Vorgesetzten, der Angeklagten Z., „massiv eingeschüchtert“ gewesen sei. Beim Schichtwechsel am 7. Mai 2016 sei ihm zwar von der Fehlmedikation erzählt worden, aber nicht, um welche Medikamente es sich dabei gehandelt hatte. Er habe sofort nachgefragt, ob ein Arzt informiert worden sei, was von Z. verneint wurde mit den Worten, „dies sei nicht nötig zum jetzigen Zeitpunkt“ und man solle „abwarten, wie es weitergeht“. Später habe er seine Vorgesetzte nochmals darauf angesprochen, dass es der „Wahnsinn“ sei, nicht den Arzt zu rufen – besonders im Hinblick darauf, dass seine neue Kollegin H., die vermutliche Verursacherin der vertauschten Tabletten, seiner Meinung nach sehr unsicher war und ihr schon viele Fehler passiert seien.

Als sich am Nachmittag der Gesundheitszustand des Patienten drastisch verschlechterte, habe er seine Chefin Z. zuhause angerufen und gesagt, dass er es nun für seine Pflicht halte, einen Arzt zu rufen. Doch diese habe „heftig reagiert“ und unter anderem gesagt: „Spinnst Du, die sperren mich ein – Du hältst Deine Klappe!“ Das sei für T. derart einschüchternd gewesen, dass er sich an ihre Anweisung hielt, zumal sie seine Vorgesetzte gewesen sei und er das Gefühl gehabt habe, dass sie „immer die richtigen Entscheidungen trifft“, so der Angeklagte. Er selbst habe ein sehr gutes Verhältnis zum Patienten gehabt und leide sehr unter dem Vorfall.

Während seiner Aussage schüttelte die Angeklagte Z. immer wieder verneinend den Kopf. Sie hatte zuvor vehement den Wortlaut am Telefon bestritten und auch den Vorwurf, sie habe dem Pfleger T. verboten, einen Arzt zu informieren.

Anschließend folgten mehrere Gutachten. So klärte die forensische Toxikologin vom Institut für Rechtsmedizin in München die Prozessbeteiligten über mögliche Wechselwirkungen der Tabletten auf, welche der 66-Jährige fälschlicherweise erhalten hatte. Sie betonte allerdings zuvor, dass das Gutachten auf einer „unterstellten Fehlmedikation“ beruhe. Da die Leiche eingeäschert wurde, könne man nicht beweisen, dass der Fehler so stattgefunden habe. Sie gab dem versehentlich verabreichten Medikament Valsartan die mögliche Hauptschuld am plötzlichen und anhaltendem Blutdruckabfall beim Patienten nach der Fehlmedikation.

Ihre Kollegin, die Sachverständige Dr. Eleonore Schöpfer, erklärte, dass der Blutdruckabfall eine häufige Ursache für akutes Nierenversagen sein kann, bei dem letztendlich die Ausscheidung von Urin zum Erliegen komme – wie im Fall des 66-Jährigen. Aufgrund des Gutachtens sei sie „ohne wesentlichen Zweifel, dass die Fehlmedikation dazu geeignet ist, das akut einsetzende Nierenversagen zu erklären, was den Todeseintritt gebracht habe“. Es seien zudem keine Maßnahmen getroffen worden, dem rechtzeitig entgegenzuwirken. „Wir wissen bis dato nicht, was die Todesursache war, weil wir nicht obduziert haben“, so die Sachverständige.

Wie im Laufe der Verhandlung zu vernehmen war, erklärten sich die Angeklagten zu einer Zahlung von 6.000 Euro an die Hinterbliebenen bereit. „Der Familie ist es nicht um finanzielle Abgeltung gegangen. Das Geld soll in soziale Projekte im Sinne des Verstorbenen fließen, wie zum Beispiel in eine Hospizeinrichtung“, erklärte der Nebenklägervertreter Peter Kempe.

Ein Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet.

Dingolfing-Landau