Landwirtschaft
Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle wird nicht verschoben

23.10.2017 | Stand 31.07.2023, 5:00 Uhr
−Foto: n/a

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg weist die Landwirte darauf hin, dass die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff, wie Gülle, Jauche, Biogasgärreste und Geflügelmist auf Grünland für den Landkreis Kelheim nicht verschoben wird.

ABENSBERG Somit besteht ein allgemeines Ausbringverbot in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar auf Grünlandflächen und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau. Die Sperrfrist wird auch im angrenzenden Landkreis Landshut nicht verschoben.

Kelheim