Coronavirus
Sozialamt stellt auf Notbetrieb um

18.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:32 Uhr
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Das Sozialamt des Landkreises Regensburg mit allen seinen Fachbereichen stellt ab Mittwoch, 18. März, auf Notbetrieb um. Alle Anträge, Anfragen und andere Anliegen zu Sachverhalten können weiterhin per Post, per Telefax oder per Mail an sozialhilfe@lra-regensburg.de gestellt beziehungsweise vorgebracht werden.

Regensburg. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0941 /4009-219 möglich. Wie das Sozialamt mitteilt, werden für die Barauszahlung von Leistungen Termine vergeben. Die betroffenen Empfänger von Hilfen werden schriftlich über die jeweiligen Termine informiert, so die Auskunft der Landkreisbehörde. Die Überweisung der laufenden Leistungen werde zu den üblichen Zahlungsterminen erfolgen.

Betroffen von dieser Regelung sind folgenden Fachbereiche (mit Kontaktdaten):

- Grundsicherung/Sozialhilfe: sozialhilfe@lra-regensburg.de

- Wohngeld: wohngeld@lra-regensburg.de

- Sozialer Wohungsbau: sozialer.wohnungsbau@lra-regensburg.de

- Bafög/Aufstiegsfortbildung: ausbildungsfoerderung@lra-regensburg.de

- Asylbewerberleistungen: soz-asyl@lra-regensburg.de

- Bildung und Teilhabe: btl@lra-regensburg.de

Zur Ausgabe von Landkreis-Pässen wurde bereits eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Persönliche Termine können für die Ausstellung oder Verlängerung eines Landkreis-Passes ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 nicht mehr vereinbart werden. Bereits ausgestellte Landkreis-Pässe gelten – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – vorläufig bis 30. Juni 2020 weiter. Neue Landkreis-Pässe können per Post beantragt und die relevanten Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Bei Fragen zum Thema Landkreis-Pass stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung unter der Telefonnummer 0941/4009-180 oder per Mail an landkreispass@lra-regensburg.de.

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