Dingolfinger (29) verurteilt
„Sohn von Bob Marley“ muss nach Messerattacke in die Psychiatrie

06.11.2019 | Stand 02.08.2023, 18:02 Uhr
−Foto: n/a

Hausfriedensbruch, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – all das hat sich ein 29-jähriger Dingolfinger im März zu Schulden kommen lassen. Doch der Täter leidet an paranoider Schizophrenie und an einer Cannabisabhängigkeit. Im Sicherungsverfahren vergangene Woche ordnete die 1. Strafkammer des Landgerichts Landshut seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil sie in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht.

DINGOLFING Alles begann, als der Angeklagte, der sich als den heimlichen Sohn von Bob Marley bezeichnet, am Morgen des 8. März gewaltsam die Tür der Nachbarswohnung aufbrach. Dann wanderte er mit einem etwa 15 Zentimeter langen Küchenmesser durch den Hausflur der Wohnung, in der zwei Männer lebten. „Er sah böse aus und ging so gebeugt, als wäre er nicht normal – wir hatten sehr viel Angst“, berichtete einer der Bewohner in seiner Zeugenaussage. Die beiden Männer sperrten sich in ein Zimmer ein und riefen die Polizei.

Die Beamten trafen den ungebetenen Gast schließlich in seiner eigenen Wohnung an und erklärten ihm, dass sie ihn aufgrund seines Verhaltens ins Bezirkskrankenhaus einweisen müssen. Daraufhin nahm der Angeklagte plötzlich Reißaus, kehrte wieder um und überrannte den Beamten. Dieser stürzte und erlitt eine Prellung und eine Schürfwunde am linken Ellbogen. Als seine Kollegin zu Hilfe eilte, um den Beschuldigten zu fixieren, wurde auch sie leicht verletzt.

Anfangs sei er einsichtig gewesen, wie der Polizist erklärte. „Aber es war sehr schwierig mit ihm zu reden, er war völlig abwesend, hat von Satan geredet und von Göttern aus dem Mittelalter“, so der Beamte. Jedoch unterbrach ihn der Angeklagte und wies ihn darauf hin, er habe ihn nur „verarscht“. Überhaupt sei er nie in der Nachbarswohnung gewesen, sondern habe zuhause geschlafen, als plötzlich vier schwarze Männer in seinem Zimmer standen und bei ihm nach Drogen gesucht hätten, sagte der 29-Jährige.

Schimpftiraden nach dem Urteilsspruch

Eine Woche später kam es zu einem Zwischenfall im Bezirkskrankenhaus Landshut, bei dem der Dingolfinger einer Mitpatientin ins Gesicht schlug. „Sie hat mich sexuell belästigt und wollte mich unbedingt haben, aber ich sie nicht“, rechtfertigte er die Tat. Weil sie „so aufdringlich“ war und ihn „zugelabert“ hatte, hat er sie dann leicht geschlagen. Auch sie war zum Prozess geladen. Allerdings gestaltete sich ihre Zeugenvernehmung so schwierig, dass sie abgebrochen werden musste.

Der Angeklagte selbst leidet an einer paranoiden Schizophrenie und war daher zum Zeitpunkt der Taten aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig, wie der psychiatrische Sachverständige, Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger, den Prozessbeteiligten erläuterte. Mehrmals war der 29-Jährige bereits in der Psychiatrie und wurde medikamentös behandelt, womit er gut zurechtkam. Doch dann setzte er die Medikamente ab, weil er sich nicht krank fühlt. „Ich habe keine psychischen Probleme, die Medikamente vernebeln nur die Realität“, so der Angeklagte. Doch das sah der Gutachter anders und sprach von einem „unkalkulierbaren Risiko aufgrund der Medikamentenverweigerung“. So sei es sehr wahrscheinlich, dass der Angeklagte weitere rechtswidrige Taten begehen wird, und empfahl dessen Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus.

Genauso sah es die Strafkammer und ordnete dessen Unterbringung an. „Wenn das Urteil rechtskräftig wird, hängt es von ihnen ab, ob es sich um eine überschaubare Dauer handelt“, erklärte der Vorsitzende Richter Markus Kring dem Angeklagten, was dieser nur mit Schimpftiraden quittierte.

Dingolfing-Landau