Verkehrssicherheit
Sehen und Gesehenwerden für mehr Verkehrssicherheit

10.07.2017 | Stand 04.08.2023, 1:14 Uhr
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Etwa ein Drittel aller Verkehrsunfälle geschieht während der Dunkelheit. Die Gefahr im Straßenverkehr getötet zu werden, ist nachts doppelt so hoch wie am Tag. Wegen der früh einbrechenden Dunkelheit ist „gutes Sehen und Gesehenwerden“ gerade in den Herbst- und Wintermonaten unerlässlich, appelliert der Verkehrssicherheitsbeauftragte des Landratsamtes Kelheim, Bernhard Strauß.

LANDKREIS KEHLHEIM Häufigste Mängel waren in den letzten Jahren schlecht eingestellte oder defekte Scheinwerfer. Jeder Fahrzeugführer sollte auch darauf achten, dass die Leuchtweitenregelung dem Beladungszustand seines Fahrzeuges angepasst ist, sonst wird der Gegenverkehr geblendet. Durch die Witterungsverhältnisse verschmutzen die Scheinwerfer auch schneller und müssen regelmäßig gereinigt werden.

Brillenträger sollten regelmäßig zum freiwilligen Sehtest gehen. Nur eine ausreichende Sehhilfe schafft bei herbstlichen Sichtverhältnissen ausreichend Durchblick. Mehrfach entspiegelte Qualitätsgläser helfen die Sicht, insbesondere bei tiefstehender Sonne zu verbessern.

Vor der Fahrt sollten unbedingt auch die Außen- und Innenseiten der Windschutzscheibe gereinigt werden. Der Nikotinfilm, der sich auf der Innenseite von Raucherfahrzeugen niederschlägt, vermindert die Sicht erheblich. Vereiste und verschneite Scheiben müssen vor der Fahrt ebenfalls gesäubert werden, ein „Guckloch“ reicht auf keinen Fall aus. Auch Schneehauben auf den Fahrzeugen müssen vor der Fahrt entfernt werden. Geprüft werden müssen auch die Wischerblätter und die Scheibenwaschanlage. Seit 1. Mai 2005 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass die Ausrüstung des Fahrzeuges an die Wetterverhältnisse angepasst sein muss. Dazu gehört auch ausreichender Frostschutz in der Scheibenwaschanlage.

Durch die veränderten Witterungsverhältnisse ändern sich auch die Anforderungen an die Fahrweise. Neben einer geeigneten Bereifung müssen sich Fahrzeugführer auch auf Nebelfelder, Laub und Straßenglätte einstellen. Besonders in der Nähe von Flüssen und Wäldern treten diese Erscheinungen besonders häufig auf. Auf nasser Fahrbahn verdoppelt sich der Bremsweg nahezu, dies muss bereits bei der Wahl der Geschwindigkeit, insbesondere vor Kreuzungen und Fußgängerüberwegen, berücksichtigt werden. Dies trifft besonders in der schönen Jahreszeit zu, wenn es nach längerer Trockenheit zu regnen beginnt und sich ein gefährlicher „Schmierfilm“ bildet.

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdreckt oder verschmutzt sein. Sinkt die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter, darf nur noch mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Nur in diesem Fall ist die Nutzung der Nebelschlussleuchten zulässig. Bei größeren Sichtweiten blenden Nebelschlussleuchten den nachfolgenden Verkehr und gefährden diesen dadurch. Nebelscheinwerfer dürfen dagegen bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen verwendet werden. Dann und wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.

Sobald die Witterung es zulässt sind im Straßenverkehr auch vermehrt Radfahrer unterwegs. Bei tiefstehender Sonne oder wenn die Kraftfahrer bereits das Fahrlicht eingeschaltet haben, fallen Radfahrer ohne Licht nur mehr unzureichend auf und werden daher oftmals zu spät erkannt. Bei kaltem und schlechtem Wetter wird die Sicht zudem durch Kapuzen und Mützen, die tief ins Gesicht gezogen werden, beeinträchtigt. Daher ist es umso wichtiger, dass Fußgänger und Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden. Helle Kleidung wäre sinnvoll, lässt sich aber im Büroalltag nicht immer kombinieren. Daher sollte auf Leuchtbänder oder Reflektorstreifen zurückgegriffen werden. Auch Katzenaugen an Aktentaschen können die Sichtbarkeit erhöhen. Dies gilt natürlich auch für jede Art von Sport, die im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt wird, wie etwa Joggen oder Walken.

Für Radfahrer gilt es, regelmäßig die Beleuchtung des Rades zu überprüfen. Vorgeschrieben sind  ein Dynamo, weißer Scheinwerfer und weißer Reflektor vorne sowie rote Schlussleuchte mit Rückstrahler und zusätzlicher Großflächenrückstrahler hinten. Zusätzlich sind mindestens zwei Speichenreflektoren je Rad und Pedalrückstrahler pflicht.

Trotz der eigenen Erkennbarkeit sollte der Radfahrer sein Verhalten an die veränderten Witterungsbedingungen anpassen und besonders defensiv fahren. Zusätzliche Batterieleuchten dürfen benutzt werden, wenn sie eine Zulassung für den Straßenverkehr haben. Ausschließlich Rennräder von weniger als 11 kg Gewicht dürfen statt eines Dynamos eine batteriebetriebene Beleuchtung nutzen, die jedoch am Tage betriebsbereit mitgeführt werden muss.

Motorradfahrer müssen grundsätzlich - auch am Tag - mit Licht fahren. Der Motorradfahrer sollte vor jeder Fahrt seine Beleuchtung prüfen und durch auffällige Kleidung besonderen Wert auf seine Erkennbarkeit richten. Motorradfahrer müssen sich durch eine vorausschauende Fahrweise auf die veränderten Verhältnisse einstellen und damit rechnen, dass sie übersehen werden können. Insbesondere beim Überholen, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei stark frequentierten Ausfahrten ist besondere Vorsicht geboten.

Kelheim