Überschreitung des Signalwerts
Schutz vor Corona – in Regensburg treten strengere Regeln in Kraft

17.10.2020 | Stand 24.07.2023, 22:00 Uhr
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In Regensburg übersteigt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit Montag, 12. Oktober, kontinuierlich den Signalwert von 35.

Regensburg. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lag er am Freitag, 16. Oktober , bei 45,07 und laut Robert-Koch-Institut am Samstag, 17. Oktober, bei 36,6. Damit gelten für Regensburg ab Sonntag 18. Oktober, 0 Uhr, die Regeln, die in der geänderten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 17. Oktober 2020 für diesen Fall vorgesehen sind.

Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks) und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen), auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) und in Hochschulen, auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen, an bestimmten, stark frequentierten Plätzen (zum Beispiel Fußgängerzonen, Marktplätze), die von der Kommune festzulegen sind.

Die Stadt Regensburg ordnet demgemäß eine Maskenpflicht für die Fußgängerzonen, die zentralen Plätze und besonders belebte Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich an, die jeweils von 6 bis 24 Uhr gilt.

Im Einzelnen sind folgende Straßen, Plätze und Brücken betroffen:

Kohlenmarkt – Rathausplatz – Neue Waaggasse – Haidplatz -Weingasse

Zieroldsplatz, Roter Herzfleck

Untere Bachgasse – Waaggäßchen – Hinter der Grieb – Vor der Grieb

Tändlergasse, Kramgasse

Pfauengasse − Weiße-Lilien-Straße – Drei-Helm-Gasse – Frauenbergl – Salzburger Gasse

Schwarze-Bären-Straße – Kapellengasse – Königsstraße, West- und Mittelteil

Maximilianstraße, Mittelteil

St.-Kassians-Platz – Vier-Eimer-Gasse – Simadergasse - Fröhliche-Türken-Straße, Nordteil

Hunnenplatz

Brückstraße, Nordteil

Weiße-Lamm-Gasse, Vorplatz Historische Wurstkuchl

Domplatz, Domstraße, Krauterermarkt

Neupfarrplatz, Residenzstraße

Bismarckplatz

Arnulfsplatz

Gesandtenstraße – Rote-Hahnen-Gasse – Ludwigstraße

Dachauplatz, Aufenthaltsfläche Brunnenanlage

Ernst-Reuter-Platz, westlicher Bereich

Bahnhofsvorplatz

Steinerne Brücke

Eiserne Brücke

Eiserner Steg

Gastronomie & Alkohol

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 bis 6 Uhr untersagt. Von 23 bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die von der Kommune festzulegen sind, besteht von 23 bis 6 Uhr ein Alkoholverbot. In Regensburg betrifft dies zunächst den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, den Domplatz, die Domstraße, den Krauterermarkt und den Haidplatz. Weitere Plätze werden geprüft.

Da die Regeln am 18. Oktober 2020 um 0 Uhr in Kraft treten, gelten diese Verbote in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober jeweils von bis 6 Uhr.

Private Feiern und Treffen

Private Feiern (unabhängig, an welchem Ort sie stattfinden) und Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen beschränkt.

„Die strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Belastung für die Regensburgerinnen und Regensburger dar. Sie sind aber wichtig, damit sich das Infektionsgeschehen nicht unkontrolliert ausbreitet“, erklärt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Alle sind jetzt aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und damit ihre eigene Gesundheit und die der anderen – vor allem der Risikopatienten – zu schützen.“

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem Regensburg letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „Sieben-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung Regensburgs würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Regensburg auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „Sieben-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem Regensburg erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für die Stadt automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekanntgegeben. Diese ist auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus verlinkt.

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