Durchsuchung
Rentner aus Unterfranken hatte Handgranaten und Waffen in der Wohnung

18.01.2019 | Stand 01.08.2023, 9:59 Uhr
−Foto: n/a

Am Montagabend, 14. Januar 2019, kam es in einer unterfränkischen Kleinstadt im Landkreis Kitzingen wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Polizeieinsatz.

UNTERFRANKEN Der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Kitzingen wurde gemeldet, dass ein 67-jähriger Rentner aus dem Landkreis Kitzingen mehrere Handgranaten und Schusswaffen besitzen würde. Diesem Hinweis gingen die Polizeibeamten unmittelbar nach. Nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg die Durchsuchung des Wohnanwesens angeordnet hatte, stellten die Beamten auf dem Anwesen Waffen und Munition fest. Nach Räumung des Hauses konnte die Technische Sondergruppe des BLKA im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme, die unter Ermittlungsführung der KPI Würzburg stand, mehrere Handgranaten, Schusswaffen sowie Munition und Munitionsteile verschiedener Kaliber auffinden und sicherstellen. Der Tatverdächtige war währenddessen nicht vor Ort, konnte infolge der Ermittlungen in seiner Zweitwohnung festgestellt werden. Da zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, ob der Rentner über weitere Waffen oder Sprengmittel verfügt, wurden Kräfte des Spezialeinsatzkommandos für die vorläufige Festnahme hinzugezogen. Diese erfolgte am nächsten Tag in den Mittagstunden widerstandslos.

Das im Bayerischen Landeskriminalamt zuständige Sachgebiet für Waffen- und Sprengstoffdelikte und die zuständige Staatsanwaltschaft Würzburg wurden bereits frühzeitig verständigt und haben die Ermittlungen übernommen. Bei der durchgeführten Vernehmung gab der Rentner an, weitere waffenrechtlich relevante Gegenstände an anderer Stelle zwischengelagert zu haben. Aus diesem Grund erfolgte eine Anschlussdurchsuchung im Landkreis Kitzingen.

Insgesamt konnten zwei Handgranaten, zwei Pistolen, ein Revolver, mehrere Geschosse und Patronen sowie der Lauf eines Karabiners und das Gehäuse einer AK 47 (Kalaschnikow) mit Abzugseinrichtung und Lauf sichergestellt werden.

Gegen den Tatverdächtigen 67-Jährigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Mittwoch, 16.01.2019 wegen des Verdachts des Verbrechens gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) und Vergehen gegen das Waffengesetz Haftbefehl erlassen. Da sich bei dem nicht vorbestraften Beschuldigten keine Hinweise auf geplante Straftaten, insbesondere keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund ergaben, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Regensburg