Landratsamt und Gericht einig
Regensburger Salafist darf keine Asylbewerberunterkunft bewachen

28.04.2019 | Stand 13.09.2023, 3:17 Uhr
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Die Ehefrau arbeitet als Arabisch-Lehrerin in Salafisten-Moschee, er selbst sammelte Spenden ein: Das Verwaltungsgericht hat nun eine Klage abgewiesen, weil das Landratsamt einem Salafisten die Betätigung in eine Sicherheitsdienst untersagte. Zuvor hatte der Verfassungsschutz vor dem Mann gewarnt.

REGENSBURG Ein Salafist aus Regensburg darf künftig keine Asylbewerberunterkünfte und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen überwachen. Eine Entscheidung des Landratsamts Regensburg wurde mit Urteil vom 29. März 2019 vom Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt. Das Landratsamt hatte Zweifel an der Befähigung des Mannes in einem Sicherheitsdienst. Deshalb fragten die Mitarbeiter der Behörde beim Verfassungsschutz in München an. Dort teilte man mit, dass es sich bei dem Antragsteller um einen Salafisten handelt. Gegen den Bescheid, dass er nicht im Sicherheitsgewerbe arbeiten darf, hatte der Mann aus Regensburg geklagt. Vergebens.

Im März 2017 hatte sich der Mann bei einer Firma beworben, die unter anderem Flüchtlingsunterkünfte überwacht. Doch das Landratsamt hatte die dafür nötige Zuverlässigkeitsprüfung nicht einfach abgenickt. Im Juni 2017 fragte man beim Landesamt für Verfassungsschutz nach, ob Erkenntnisse über den Antragsteller vorliegen würden.

Und in der Tat war das der Fall: Bereits im August 2017 antworteten die Verfassungshüter, dass es erhebliche Bedenken gegen ihn gibt. So sei der Mann wiederholt in der vom Verfassungsschutz beobachteten Al-Rahman-Moschee im Regensburger Stadtosten aufgetreten. Dies zeuge von einer aktiven Tätigkeit „innerhalb einer salafistisch eingestuften Moschee, welche über eine reine Besuchereigenschaft (...) eindeutig hinausgeht“. Zudem sei der Mann bereits als Aktivist im sogenannten „Dawa-Team“, einer Missionierung für den radikalen Islamismus, aufgetreten. In diesem Zusammenhang weisen die Regensburger Richter darauf hin, dass es im Zuge des Verbotsverfahrens gegen die Vereinigung „Die wahre Religion“ und der „Lies!“-Verteilaktion von Koranen auch in Regensburg zu Hausdurchsuchungen gekommen sei. Die Stadt Regensburg hatte daraufhin die Genehmigung für die Koran-Stände im November 2016 entzogen. Immer wieder tauchte der Kläger bei diesen Verteilaktionen an dem Stand in der Regnsburger Fußgängerzone auf.

Verfassungsschutz-Veto „höchst spekulativ“?

Der Kläger selbst und sein Rechtsbeistand hatten die Bewertung des Verfassungsschutzes als Salafist als „höchst spekulativ“ bezeichnet. Auch die Tätigkeit der Ehefrau des Mannes als stellvertretende Direktorin der Arabisch-Schule in der Moschee lasse nicht den Schluss zu, dass der Mann in die Vereinsstruktur verflochten sei. Das sieht der Verfassungsschutz indes ganz anders. „Eine derartige Tätigkeit der Ehefrau ohne ausdrückliche Zustimmung des Klägers erscheine unwahrscheinlich“, heißt es in dem Urteil.

Der Verfassungsschutz führt gegenüber dem Landratsamt neben Belegen von Aussagen auch Facebook-Postings an, die von dem Kläger geteilt wurden. Darunter waren Videos, die zeigen, wie Gewalttätige aus dem Gaza-Streifen brennende Flugdrachen über den Grenzzaun fliegen lassen. In den Videos werde zum Kampf gegen Israel aufgerufen und mit der „Befreiung“ Jerusalems gedroht. Weitere Videos würden eine Nähe des Mannes zur Muslimbruderschaft belegen. Auf einem Video, das der Mann teilte, wird der 2006 hingerichtete irakische Diktator Saddam Hussein als „guter Moslem“ bezeichnet. Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Regensburg musste sich in ihrer Entscheidung damit auseinandersetzen, ob die Mitarbeiter des Landratsamtes überhaupt eine Anfrage an die Verfassungsschützer stellen durften. Doch gerade weil die Firma, für die der Mann arbeiten wollte, Flüchtlingsunterkünfte und „zugangsgeschützte Großveranstaltungen“ überwacht, war das Landratsamt befugt, zusätzlich beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz die Abfrage des nachrichtendienstlichen Systems zu veranlassen“, heißt es in dem Urteil. Für die Kammer sei es erwiesen, dass der Mann „islamistisch-extremistischem bzw. salafistischem Gedankengut nahesteht und jedenfalls die salafistische Bewegung unterstützt“.

KOMMENTAR

Gute Entscheidung!

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Gute Entscheidung! Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Landratsamt den Rücken gestärkt. Zuvor hatte das Landratsamt den Verfassungsschutz gefragt, ob es Bedenken gegen einen in Regensburg lebenden Mann gibt, der in einer Salafisten-Moschee Spenden gesammelt hat. Er wollte eine Erlaubnis von der Behörde, um in einem Sicherheitsdienst zu arbeiten, der auch Asylbewerberunterkünfte und Risiko-Veranstaltungen bewacht. Die Verwaltungsrichter prüften das genau: Durfte das Landratsamt überhaupt bei den Verfassungsschützern nachfragen? Reichen die Belege der Verfassungsschützer aus? Sie kamen zu dem Fazit: Ja, das tun sie! Dem Mann ist in dieser Hinsicht nicht zu trauen!

Damit haben die Richter und zuvor die Mitarbeiter des Landratsamtes das getan, was wir dringend benötigen: Sie haben Grenzen gesetzt, sie haben klar gemacht, dass man auf dem Boden unserer Verfassung sein muss, wenn man von unserem Staat die Erlaubnis haben möchte, für einen Sicherheitsdienst tätig zu werden. Was nützen uns alle Sonntagsreden, wenn eine überbordende Toleranz Extremisten über uns lachen lässt? Was nutzen Gesetze, wenn man sie nicht anwendet? Klar: Die Regeln müssen für alle gelten. Aber so, wie Behörden auch schon dem früheren Bandido-Chef und Neonazi Sascha R. eine solche Erlaubnis versagten, so handelten sie auch, als ein Salafist einen solchen Schein wollte. Sowohl dem Landratsamt, als auch den Verwaltungsrichtern kann man nur sagen: Chapeau, Sie schützen uns vor Extremisten!

Regensburg