Tierschutz
Regelungen für lange Tiertransporte ins Ausland erneut verschärft

26.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:25 Uhr
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Mit einem neuen Erlass für die nachgeordneten Behörden erweitert das Umweltministerium die Möglichkeiten, lange Tiertransporte auch in das EU-Ausland zu untersagen.

Bayern. Anlass sind Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass Tiere aus Bayern unter Umgehung der europäischen Tierschutzvorschriften über osteuropäische Mitgliedstaaten weiter in bestimmte Drittländer transportiert werden. Dazu sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: „Rechtsmissbrauch ist nicht hinnehmbar. Bayerns Haltung ist klar: Tiertransporte müssen tierschutzgerecht sein. Bayern tut alles, was rechtlich möglich ist, um nicht tierschutzgerechte Transporte zu unterbinden. Mit dem neuen Erlass sollen bewusste Umgehungen des europäischen Rechts verhindert werden. Zukünftig sind Transporte innerhalb Deutschlands und der EU noch genauer zu prüfen. Sie dürfen nur noch unter engen Voraussetzungen abgefertigt werden. Außerdem erhöhen wir den Druck auf Unternehmen, denen tierschutzwidrige Transporte in entsprechende Drittländer nachgewiesen werden können.“

Transportunternehmen müssen zukünftig gegenüber den Behörden bescheinigen, wohin die Tiere geliefert werden und dass sie von dort nicht unmittelbar weiter in ein Drittland verbracht werden sollen. Nur dann ist die Abfertigung von Transporten ins EU-Ausland zulässig. Sollten einem bayerischen Transportunternehmen tierschutzwidrige Transporte in eines der 18 gelisteten Drittländer nachgewiesen werden können, droht ein Entzug der Zulassung. Bei einem Verdacht auf eine Straftat wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Auch für die Ausstellung sogenannter tierseuchenrechtlicher Vorzeugnisse werden die Regelungen weiter verschärft. Hier sollen die zuständigen Behörden die Ausstellung in Zukunft dann verweigern können, wenn Vorschriften des Tierschutzes bewusst umgangen werden sollen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Vorzeugnis ersichtlich nur dafür beantragt wird, Tiere in andere Bundesländer zu verbringen, die keine Exportbeschränkungen wie Bayern vorsehen, um sie von dort aus in eines der gelisteten Drittländer weiter zu transportieren.

Das Bayerische Umweltministerium geht gemeinsam mit den zuständigen Vollzugsbehörden vor Ort bereits seit längerer Zeit gegen Tiertransporte unter fragwürdigen Bedingungen in Drittstaaten vor. Dazu wurde eine Liste mit inzwischen 18 Staaten erstellt, in die gegenwärtig keine Tiertransporte mehr abgewickelt werden sollen. Daneben setzt sich Bayern auch weiterhin für eine nationale Lösung ein. „Kein Land sollte mehr Tiertransporte in Drittstaaten abfertigen, bei denen die europäischen Tierschutzstandards nicht durchgehend bis zum Ziel eingehalten werden können. Hier müssen endlich alle Bundesländer an einem Strang ziehen. Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze“, so Glauber.

Regensburg