Preisbindung und Preiskampf bei Apotheken: So sparen Verbraucher

17.02.2020 | Stand 01.08.2023, 9:39 Uhr
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Medikamente kosten mitunter viel Geld, zum Glück übernimmt die Krankenkasse den größten Teil – zumindest bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sieht das anders aus. Hier müssen Patienten die Kosten komplett selber tragen. Ist es überhaupt möglich, Geld bei medizinischen Produkten zu sparen und wenn ja, wie profitieren Verbraucher am besten? Dieser Beitrag liefert Tipps und Informationen für kostenbewusste Patienten.

Verschreibungspflichtige Medikamente

Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt in Deutschland die Preisbindung. Geregelt ist das in der Arzneimittelpreisverordnung. Auf den Preis der Herstellers wird ein festgelegter Aufschlag für den Großhandel berechnet und zudem der Ausschlag für die Apotheken. Das bedeutet unterm Strich, dass Verbraucher in jeder Apotheke in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich zum gleichen Preis erhalten.

Dürfen Verbraucher im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente kaufen?

Manche Medikamente sind im Nachbarland günstiger, deshalb fragen sich kostenbewusste Patienten in der Grenzregion und andernorts oft, ob sie diese nicht einfach dort kaufen dürfen. Dazu gibt es klare Bestimmungen:

• Grundsätzlich dürfen Privatpersonen keine Arzneimittel bestellen, die auf dem Postweg versendet werden.

• Abweichungen gelten für Versandhandelsapotheken in einem EU-Mitgliedstaat.

Verbraucher dürfen dann online Medikamente aus dem EU-Ausland beziehen, wenn die Apotheke in punkto Sicherheitsstandards prinzipiell mit deutschen Apotheken vergleichbar ist. Aktuell gehören folgende Mitgliedstaaten dazu:

- Niederlande, nur, wenn auch eine Präsenzapotheke besteht

- Schweden, nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel

- Tschechien, nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

- Vereinigtes Königreich, bis auf Weiteres (Stichwort Brexit)

• Falls Verbraucher eine Apotheke auswählen, die in einem anderen als den vier genannten Ländern sitzt, muss diese Apotheke EU-Mitgliedsstaat sein und die Versandhandelserlaubnis nach § 11 Apothekengesetz vorweisen können. Nachprüfbar ist das auf der Website selbst. Entweder ist die Angabe im Impressum hinterlegt oder es gibt einer spezielle Unterseite, auf der diese Informationen für Kunden zusammengefasst werden. Alternativ können Verbraucher auch beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) nachschauen. Denn die Apotheken werden dort in einem zentralen Register geführt. Außerdem kann die Legalität einer Online-Apotheke anhand des gemeinsamen europäischen Logos für Versandapotheken geprüft werden. mit einem Klick darauf gelangen Verbraucher zum jeweils gültigen nationalen Register.

Beispiel: Manche verschreibungspflichtigen Präparate sind im Ausland deutlich günstiger zu haben. Das gilt zum Beispiel für diverse Antibabypillen, die in den Niederlanden aufgrund der dort herrschenden Gesundheitspolitik preiswert abgegeben werden.

Unter bestimmten Bedingungen ist es also erlaubt, im EU Ausland verschreibungspflichtige Medikamente zu kaufen, sogar online. Wer in der Grenzregion lebt, kann unkompliziert nicht verschreibungspflichtige Medikamente für den Eigenbedarf einkaufen. Nicht gestattet sind Hamsterkäufe. Alle relevanten Regelungen rund um Arzneimittel fasst der Zoll übersichtlich zusammen.

Rezept muss Mindestangaben aufweisen

Damit ein Rezept im EU-Ausland eingelöst werden kann, muss es ein paar Mindestinformationen aufweisen:

• vollständiger Name und Geburtsdatum

• Ausstellungsdatum

• Ein Stempel des Arztes, der den kompletten Namen, die Berufsqualifikationen, seine Kontaktdaten und seine Unterschrift enthält. Die Unterschrift kann original oder digital sein.

• Bezeichnung des verschriebenen Präparats, die Darreichungsform sowie die Stärke. Verbraucher sollten ihrem Arzt sagen, dass das Rezept im EU-Ausland eingelöst wird, damit er dieses entsprechend korrekt ausstellt. Verfügen Patienten nach dem Arztbesuch über ein Rezept, das für den Einsatz in Deutschland gedacht ist, müssen sie überprüfen, ob die Angaben die Mindestinformation enthalten und diese im Zweifel ergänzen lassen.

• Liegt eine elektronische Verschreibung vor, die auch ePrescription genannt wird, sollten deutsche Verbraucher zusätzlich nach einem Ausdruck fragen, denn es ist möglich, dass die elektronische Verschreibung in dem vom Verbraucher ausgewählten EU-Mitgliedstaaten nicht akzeptiert wird.

Sparen bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten

Nicht rezeptpflichtige Medikamente unterliegen keiner Preisbindung. Deshalb liefern sich auch in Deutschland ansässige Online-Apotheken einen Preiskampf, der zugunsten der Verbraucher verläuft. Günstige Preise für Medikamente gegen Erkältungen und zur Stärkung des Immunsystems lassen sich praktisch täglich finden. Diese kommen zustande, weil nicht rezeptpflichtige Medikamente zu unterschiedlichen Preisen von der Apotheke eingekauft werden können. Gelingt es beispielsweise einer Apotheke, einen Restposten eines rezeptfrei Medikaments zu einem niedrigen Preis zu erhalten, kann er diesem Preisvorteil seinen Kunden weitergeben.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Versandhandelsapotheken mit Sitz in Deutschland grundsätzlich eine Präsenzapotheke führen müssen. Deshalb wirkt sich auch der Fixkostenapparat einer Apotheke auf die Preisbildung der nicht rezeptpflichtigen Medikamente im Online-Vertrieb aus.

Beispiel: Eine Apotheke mit Sitz in der Kölner City zahlt beispielsweise mehr für die Miete als eine Apotheke in einer Kleinstadt auf dem Land. Das wirkt sich auf die Gesamtkosten und damit auf die Verkaufspreise aus.

Preiskampf unter deutschen Apotheken

Von den zahlreichen deutschen Apotheken, es sind um die 21.500, beteiligen sich nur wenige am Onlinehandel und der Berufsstand übt massive Kritik, die unter anderem auf die Konkurrenz aus dem Ausland abzielt.

Fakt ist: Die Investitionen in einen funktionierenden Apothekenversandhandel sind hoch. Außerdem erfordert der Betrieb einer Online-Apotheker zusätzliches betriebswirtschaftliches Wissen sowie eine spezielle Marketing-Strategie. Die meisten Apothekerinnen und Apotheker haben Berührungsängste mit dieser neuen Form der Kundenbetreuung.

Nur etwa 150 Apotheken in Deutschland erzielen mit dem Onlineversand nennenswerte Umsätze und beschäftigen in diesem Geschäftszweig zahlreiche Mitarbeiter. Sie verfügen über entsprechend große Lagerhäuser und haben die Logistik adäquat organisiert. Da sie ihre Marktanteile immer weiter ausbreiten, können sie immer größere Mengen einkaufen und entsprechend höherer Großhandelsrabatte aushandeln. Kleine Apotheken, die später in den Versandhandel einsteigen, müssen mit cleveren Strategien arbeiten, um sich ihren Marktanteil zu sichern.

Das Feld des Onlineversands für Apotheken ist noch recht offen, die Politik befasst sich erst seit kurzem mit diesem Themenkomplex und bemüht sich um faire Regelungen. Es werden sich vermutlich immer mehr Apothekerinnen und Apotheker finden, die ihre Präsenzapotheke um Online-Angebote erweitern. Der Onlineversand stellt dabei nur einen Baustein dar.

Ebenfalls denkbar sind digitale Angebote in Form von Beratungsvideos, Anwendungsbeispielen oder Gesundheitstipps als E-Book oder per Videobotschaft – um nur einige Ideen zu nennen. Verbraucher profitieren finanziell von der Digitalisierung im Gesundheitswesen und auch Apotheken können sich durch den direkten Internet-Draht zum Kunden ganz neue Geschäftszweige erschließen. Der Online-Medikamentenversand ist erst der Anfang und die digitale Patientenakte ist sicherlich noch nicht das Ende. Es bleibt abzuwarten und es ist sehr spannend zu beobachten, wie die Branche reagiert und sich weiterentwickelt, denn das Potenzial ist in vielerlei Hinsicht enorm.

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