Medizin
Präimplantationsdiagnostik – Bayerische Ethikkommission entschied 2019 über 243 Anträge

28.12.2019 | Stand 31.07.2023, 17:36 Uhr
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Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im Jahr 2019 über 243 Anträge entschieden. Davon wurden 214 Anträge zustimmend bewertet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag, 28. Dezember, hingewiesen. Im Jahr 2018 hatte die Kommission 218 von insgesamt 247 Anträgen gebilligt.

REGENSBURG Huml betonte: „Die Bayerische Ethikkommission für PID trifft ethisch und menschlich hochsensible Entscheidungen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass in Bayern die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden. Denn keinesfalls darf die PID als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens.“

PID ist die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern ist die PID auf vier dafür zugelassene Zentren begrenzt. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg. Die Bayerische Ethikkommission für PID besteht seit über vier Jahren. Seit ihrer Konstituierung im März 2015 hat sie insgesamt über 808 Anträge entschieden. Davon wurden 710 Anträge zustimmend bewertet und 98 Anträge abgelehnt. Huml erläuterte: „Die Kommission prüft in jedem Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine PID. In die Entscheidung fließen dabei neben ethischen auch psychische und soziale Aspekte ein. Die nächste Sitzung ist für den 14. Januar 2020 geplant.“ Die acht Mitglieder der Ethikkommission gehören unterschiedlichen Fachrichtungen an. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung. Vorsitzende ist die Reproduktionsmedizinerin Frau Professor Dr. Ursula Zollner. Stellvertretender Vorsitzender ist der Professor für Anthropologie und Ethik für Gesundheitsberufe Dr. Arne Manzeschke.

Weitere Informationen zur PID-Kommission finden sich im Internet unter www.stmgp.bayern.de/service/pid/pid_kommission.htm.

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