Urteil am Landgericht Landshut
Penis abgeschnitten: Kasache muss wegen Mordes in Psychiatrie

04.07.2018 | Stand 04.08.2023, 5:31 Uhr
−Foto: n/a

Weil er seinem Mitbewohner den Penis abgeschnitten hat und das Opfer an Ort und Stelle jämmerlich verblutete, verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Landshut den 48-jährigen Kasachen wegen Mordes und zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. „Der Angeklagte ist massiv psychisch krank und fortbestehend massivst gefährlich“, erklärte der Vorsitzende Richter Markus Kring in seiner Urteilsbegründung.

LANDSHUT/ EGGENFELDEN. Der bizarre Mord vom 23. September 2017 in der Asylunterkunft in Eggenfelden (Lkr. Rottal-Inn), schockte die Bevölkerung: Am Morgen kam der Angeklagte ins Zimmer des Heims, um zu duschen, wie der 48-Jährige selbst berichtete. Sein Zimmergenosse, der 28-jährige Ukrainer, habe ihn zum Sex aufgefordert und dabei gelächelt, was den Kasachen wütend gemacht habe. „Ich habe ihn mit einem Stein geschlagen, damit er nicht wegrennen kann“, erklärte der Beschuldigte.

Danach habe er ihn an Händen und Füßen mit Kabeln gefesselt, geknebelt und ihm den Penis mit einem Messer weggeschnitten. Der Ukrainer verstarb noch in der Unterkunft aufgrund des starken Blutverlusts und an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mit Schädeldach- und Schädelbasisbrüchen.

Das abgetrennte Glied konnte nicht mehr aufgefunden werden. Dem ermittelnden Polizisten erzählte der Angeklagte bei der Vernehmung, „er habe gewollt, dass der Geschädigte ohne Penis begraben wird“.

Immer wieder beteuerte der 48-jährige – der bereits beim Prozessauftakt ein Teilgeständnis abgelegt hatte – er habe den Mann nicht töten wollen. Er habe sich lediglich an ihm rächen wollen, da er in der Unterkunft von dem Ukrainer mehrfach vergewaltigt worden war. Zwei Ermittlungsverfahren hinsichtlich Vergewaltigungsvorwürfe des Angeklagten gegenüber ehemaliger russisch-sprechender Mitbewohner mussten allerdings eingestellt werden, da die Spurensuche erfolglos blieb.

Der wegen seiner Homosexualität aus dem Heimatland geflüchtete Kasache leidet laut Staatsanwaltschaft unter einer „Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis“. Der hinzugezogene Psychiater Dr. Gregor Groß erklärte in seinem Gutachten, dass der 48-Jährige unter einer anhaltenden, wahnhaften Störung mit immer wieder auftretenden Wahnerinnerungen leide. Ob die vom Angeklagten angegeben Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffe tatsächlich erfolgten oder nicht, konnte der Sachverständige nicht mit Sicherheit sagen. Aus seiner Sicht waren damit die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Psychiatrie gegeben.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die beiden Mordmerkmale der Heimtücke und der Grausamkeit bei diesem Fall erfüllt waren und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwältin. „Der Angeklagte wollte den Mann mit der Entmannung bestrafen und ihm maximales Leid zufügen, indem er ihm die Tat bei vollem Bewusstsein ankündigte“, so Kring. Verteidiger Dr. Thomas Krimmel plädierte auf Totschlag.

Der 28-jährige Ukrainer wurde aus Sicht des Vorsitzenden Richters „schicksalhaft zum Opfer im Zimmer“. „Er war ein Zufallsopfer, es hätte jeden anderen treffen können, der männlich und russisch sprechend ist. Aus diesem Grund muss der Beschuldigte zum Schutz der Öffentlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden“, sagte Kring.

Landshut