Polizei musste einschreiten
Penetranter Klingelstreich: Jugendliche ärgern Ehepaar

19.02.2019 | Stand 03.08.2023, 13:45 Uhr
−Foto: n/a

Eine zunächst seltsame Mitteilung durfte die Polizei Bad Reichenhall am Sonntag, 17. Februar, gegen 19 Uhr entgegennehmen ...

BAD REICHENHALL. So hieß es, dass ein Jugendlicher festgehalten werde, da er beim „Klingelputzen“ erwischt worden sei. Trotz anfänglicher Skepsis über die Notwendigkeit einer polizeilichen Hinzuziehung fuhren die Beamten in die Reichenhaller Bahnhofstraße.

Ein einsichtiger 16-jähriger Junge und zwei Erwachsene wurden angetroffen. Die Klärung des Sachverhalts ergab dann, dass drei Jugendliche bereits vielfach bei dem 47-jährigen Mitteiler geklingelt hatten und dann immer weggelaufen waren. Die Frau des Mitteilers sei krank und ihre Ruhe und Genesung würden darunter leiden. So hatte er beim wiederholten Vorfall an diesem Tag die Jugendlichen erwartet und war dann hinterhergelaufen. Ein 67-jähriger Passant sah die drei davonlaufenden Jugendlichen und ihren Verfolger, fühlte sich berufen einzugreifen und konnte den 16-Jährigen in der Kurstraße stoppen und festhalten. Die beiden anderen waren entkommen.

Die Polizei hörte die Geschichten aller drei Beteiligten und ermahnte den Jugendlichen die Aktionen sofort einzustellen. Außerdem wurde er angewiesen seine beiden „Mittäter“ zu belehren.

Auch wenn „Klingelputzen“ als Kinderstreich und Unfug grundsätzlich nicht strafbar ist, so können im Einzelfall, wie hier, bei penetranter Wiederholung, doch Umstände entstehen welche zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Weiß man davon und macht damit weiter, kann auch hier ein strafbares Verhalten entstehen.

Der 16-Jährige verstand die Erklärung, die Aufforderung damit aufzuhören und versprach den Anwesenden reumütig, per Handschlag den Unfug fortan zu unterlassen.

Berchtesgadener Land