Warenwert viel zu hoch
Nürnberger Zöllner stellen unverzollten Goldschmuck sicher

13.03.2018 | Stand 24.07.2023, 14:35 Uhr
−Foto: n/a

Gleich zweimal fanden die Nürnberger Zöllner in der letzten Februarwoche am Flughafen unverzollten Goldschmuck im Gepäck von Reisenden.

NÜRNBERG Im ersten Fall hatte eine Reisende aus der Türkei auf Befragen durch die Zollbeamtin angegeben, geschenkten Goldschmuck dabei zu haben. Der Wert der acht Schmuckteile wurde auf über 7.000 Euro festgesetzt und gegen die Frau ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Im zweiten Fall hatte eine Reisende aus Indien gegenüber den Zöllnern bestritten, überhaupt Waren dabei zu haben. Bei einer Durchsuchung ihres Reisegepäcks fanden sich jedoch mehrere Schmuckteile wie Ohrringe, Armreifen und Haarschmuck im Wert von über 6.600 Euro. Auch gegen die 44-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.

Angesichts dieser Aufgriffe weist der Zoll erneut auf die geltenden Bestimmungen bei Flugreisen hin: Bei der Einreise aus Drittländern sind Waren bis zu einem Wert von 430 Euro pro erwachsener Person frei. Auch Geschenke zählen zu diesem Warenwert. Darüber hinaus sind die Waren zu verzollen und zu versteuern. „Bei Unsicherheiten rate ich immer, den roten Kanal am Flughafen zu benutzen und die Waren beim Zoll anzumelden“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.

Schwandorf