Bezirkstagssitzung in Bad Gögging
Neuausrichtung des BKH Straubing ist beschlossen

11.10.2019 | Stand 31.07.2023, 4:35 Uhr
−Foto: Foto: Höcherl

Der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags hat in seiner Sitzung in Bad Gögging (Lkr. Kelheim) einstimmig eine Neuausrichtung des Bezirkskrankenhauses (BKH) Straubing beschlossen und damit einer neuen Rechtslage mit Patienten der Forensik Rechnung getragen. Das teilte eine Sprecherin des Bezirketags heute (am Freitag) auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks (Studio Niederbayern / Oberpfalz) mit.

STRAUBING/BAD GÖGGING Danach werden psychisch kranke Straftäter aus ganz Bayern nicht mehr zentral in Straubing, sondern in ihren jeweiligen Heimatbezirken untergebracht.. In Straubing sollen dann künftig nur noch Patienten aus Niederbayern untergebracht sein. Auch eine Lockerung im Maßregelvollzug in Straubing kann für bestimmte Insassen angeordnet werden. Das war bei der Gründung des Bezirkskrankenhauses Straubing so nicht vorgesehen und hatte bei Freigängen von psychisch kranken Straftätern in Straubing zu scharfer Kritik von Oberbürgermeister Markus Pannermayr (CSU) gesorgt, weil die Stadt nur unter strengen Sicherheitsauflagen dem Bau der Forensik zugestimmt hatte. Dieses Ursprungkonzept habe sich aber – so wörtlich - „überholt“, so die Bezirketag-Sprecherin. Mittlerweile sitzen Patienten mit Persönlichkeitsstörungen in geschlossenen Justizvollzugsanstalten, heißt es weiter. Außerdem gebe es Fortschritte in der medizinischen Behandlung im Maßregelvollzug und neue, sehr wirksame Therapien. Vollzugslockerungen haben zudem einen therapeutischen Hintergrund und würden eine erfolgreiche Resozialisierung gewährleisten, teilte das Bayerische Sozialministerium bereits im Sommer dieses Jahres mit.

Zum Beispiel verbessern sich Resozialisierungsaussichten, wenn die Wege für Angehörige und Bekannte kürzer werden, weil die Patienten in ihre Heimatbezirke verlegt worden sind. In den nächsten Monaten wird ausgearbeitet, welche Patienten aus Straubing wohin verlagert werden oder in Freiheit kommen. Das müsse stufenweise passieren und sicher gestaltet werden, heißt es im Wortlaut des Beschlusses des Bezirketags. Der Freistaat Bayern wird von den Bezirken aufgefordert, vollständig die Folgekosten zu tragen. Der Zentrale Steuerungsausschuss für den Maßregelvollzug in Bayern, in dem Vertreter aller Bezirke sitzen, hatte die Reform im Bezirkskrankenhauses schon im Juli dieses Jahres einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss wurde nun vom Bayerischen Bezirketag übernommen. Der Hauptausschuss besteht aus 29 Mitgliedern. Das BKH Straubing wurde im Mai 1990 eröffnet. Der gesetzliche Auftrag war es, die Allgemeinheit vor psychisch- und suchtkranken Tätern, von denen die Gefahr erneuter Straftaten ausgeht, zu schützen. Im BKH Straubing sind seitdem besonders gefährliche Patienten aus ganz Bayern untergebracht.

Straubing-Bogen