Schwerer Unfall in Selb
Motorradfahrer (19) stürzt und prallt gegen einen Lichtmasten

20.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:43 Uhr
−Foto: n/a

Am Sonntagabend, 19. August, gegen 20:50 Uhr, ereignete sich im Stadtgebiet von Selb ein schwerer Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer.

SELB/LANDKREIS WUNSIEDEL Zwei junge Männer, 19 und 20 Jahre alt, waren mit ihren Maschinen unterwegs. Der 20-Jährige fuhr voraus, der 19-Jährige folgte ihm. Plötzlich und aus noch nicht geklärter Ursache stürzte der jüngere der beiden Männer und kollidierte mit einem Lichtmasten. Er war an der Unfallstelle nicht ansprechbar und wurde zunächst ins Klinikum Selb gebracht. Durch den Unfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von circa 6.000 Euro. Zur Bergung und Räumung war die Feuerwehr mit vor Ort an der Unfallstelle.

Die jungen Männer hatten für ihre Ausfahrt ihre Maschinen getauscht. Der 20-Jährige gestand, den Unfall aufnehmenden Beamten der Polizei Marktredwitz, dass er an seiner Maschine, mit der sein Kumpel den Unfall hatte, wenige Tage zuvor die Drossel ausgebaut hatte. Die beiden jungen Männer hatten aber beide nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für dieses ungedrosselte Motorrad. Zur Klärung des Gesamtsachverhalts wurde das Unfallmotorrad sichergestellt und soll durch einen Sachverständigen geprüft werden. Weiterhin stellten die Polizeibeamten bei dem älteren der beiden jungen Männer drogenbedingte Auffälligkeiten fest. Ein unmittelbar durchgeführter Urinschnelltest bestätigte diesen Verdacht und reagierte positiv auf Cannabisprodukte. Bei beiden jungen Männern wurde daher eine Blutentnahme durchgeführt. Bei dem Fahrer der verunfallten Maschine, da dieser an der Unfallstelle bewusstlos war und es zu klären gilt, ob Alkohol und/oder Drogeneinfluss mit Unfall ursächlich waren, oder nicht.

Die beiden Motorradfahrer müssen sich aufgrund dieses Vorfalls nun wegen diverser Delikte verantworten. Der Verunfallte wurde wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und anderem angezeigt. Sein Freund wurde angezeigt wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen eines Vergehens des Ermächtigens als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen des Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und anderem. Die Anzeigen werden in wenigen Wochen der Staatsanwaltschaft Hof zur Entscheidung vorgelegt.

Schwandorf