Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Mindestlohn nicht gezahlt – Unternehmer aus der Pflegebranche verurteilt

28.06.2018 | Stand 04.08.2023, 11:34 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg (Dienstort Hof) ergaben, dass eine Unternehmerin aus dem Raum Hof über Jahre hinweg ihren Arbeitnehmerinnen den für die Pflegebranche gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht ausbezahlte.

HOF Die zumeist osteuropäischen Angestellten mussten bis zu 24 Stunden täglich ohne freien Tag als so genannte „Hauspflegekräfte“ in unmittelbarer Nähe der Pflegebedürftigen anwesend sein, um bei Bedarf, auch neben der bezahlten täglichen Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden, pflegerisch tätig zu werden. Diese Bereitschaftszeiten wurden jedoch, entgegen den Vorschriften der Pflegearbeitsbedingungenverordnung, nicht vergütet. Damit ersparte sich die Firmeninhaberin Lohnzahlungen in Höhe von circa 235.000 Euro, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf circa 95.000 Euro.

Das Amtsgericht Hof verurteilte die Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Die Unternehmerin muss neben den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

Schwandorf