Mutmaßliches weiteres Opfer
„Mich hat er auch vergewaltigt“ – kein Prozess!

22.08.2018 | Stand 13.09.2023, 3:05 Uhr
−Foto: n/a

Ein 41-jähriger ehemaliger Finanzmakler ist vom Landgericht Regensburg wegen Vergewaltigung und schwerer Misshandlung seiner Lebensgefährtin zu fünf Jahren Jaft verurteilt worden. Eine weitere Ex-Freundin des Mannes erhebt jetzt schwere Vorwürfe: Auch sie sei vergewaltigt und geschlagen worden, doch das habe nicht zu einem Prozess geführt. Jetzt erklärt die Staatsanwaltschaft, warum.

REGENSBURG Das Landgericht hat einen 41-jährigen Finanzmakler bereits vergangenen Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und der Unterbringung in einer Entzugsklinik verurteilt. Vorsitzender Richter Georg Kimmerl sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der Mann seine damalige Lebensgefährtin nach einem Streit im November 2017 in seiner Wohnung einsperrte, brutal geschlagen und anschließend vergewaltigt hatte. Erst in den frühen Morgenstunden gelang es der Frau, die Wohnung zu verlassen. Sie ging zur Polizei, Ärzte fanden massive Verletzungen bei ihr.

Jetzt meldete sich eine junge Frau zu Wort, die schwere Vorwürfe erhebt: Angeblich ist ihr zweimal das Gleiche widerfahren. Claudia M. (Name geändert, der Redaktion bekannt) beteuert: „Ich bin durch die Hölle gegangen“, so die Frau im Gespräch. Der jetzt wegen Vergewaltigung einer späteren Lebensgefährtin verurteilte Finanzmakler war ihr Arbeitskollege, der hoch gewachsene und gut aussehende Mann hatte bald das Vertrauen der attraktiven Frau. Sie wurden ein Paar. Bis Ende 2014 das geschehen sein soll: „Er hat mich eingesperrt, mein Handy kontrolliert, mich unter Druck gesetzt. Dann hat er mich geschlagen und vergewaltigt“, so Claudia M. – sie ging damals zur Polizei. Dort dokumentierte man die Verletzungen, vernahm die junge Frau auch.

„Sechs Stunden lang schilderte ich, was passiert ist, ich hatte am Ende den Eindruck, ich bin der Täter und nicht das Opfer“, sagt die junge Frau heute. Der Eindruck, der bei ihr geblieben ist: „Man hat mir das Gefühl gegeben, ich sei selbst schuld.“ Claudia M. begeht dann auch einen schwerwiegenden Fehler. Weil der Finanzmakler auch ihr Arbeitskollege ist, weil sie von Beginn an wirklich an eine feste Partnerschaft und eine gemeinsame Zukunft glaubte, lässt sie sich wieder auf ihn ein. „Das ist der größte Fehler, den ich gemacht habe“, sagt sie heute.

Denn es kommt nach ihren Angaben wieder zu einem Übergriff. 2015 geschieht erneut der gleiche Ablauf, glaubt man den Angaben von Claudia M. – der Finanzmakler sperrt sie bei sich zu Hause ein. Doch sie hat zwischenzeitlich den Arbeitgeber gewechselt, ihr neuer Chef ist in alles eingeweiht, was ihr widerfahren ist. Als er am Handy anruft, weil er sich fragt, warum sie nicht zur Arbeit kommt, geht M.s mutmaßlicher Peiniger ans Telefon: „Er sagte, ich hätte am Vorabend zuviel getrunken und käme deshalb nicht in die Arbeit. Doch weil mich mein Chef kannte, verständigte er die Polizei.“ Die ist Luftlinie 500 Meter von der Wohnung entfernt, doch es geschah nach M.s Angaben – nichts. „Nachdem er mich vergewaltigte und prügelte, legte er sich auf die Couch und sagte: Das habe ich nicht gewollt“, erzählt sie. Claudia M. geht erneut zur Polizei, erwirkt ein Kontaktverbot. Doch wegen Vergewaltigung wird der Finanzmakler zunächst nicht angeklagt. Aus Claudia M.s Sicht ist ihr Fall nicht gebüßt – das sieht die Regensburger Staatsanwaltschaft allerdings anders. Und Claudia M. trifft das wie ein Schlag! Der Finanzmakler wurde nämlich „aufgrund der von ihm begangenen körperlichen Misshandlung bereits rechtskräftig wegen Körperverletzung zulasten der Geschädigten infolge einer von dieser erstatteten Anzeige verurteilt“, so Oberstaatsanwalt Markus Pfaller. „Erst nach der rechtskräftigen Verurteilung wurde seitens der Geschädigten ausgesagt, dass sie bei diesem Vorfall auch vergewaltigt worden sei.“ Claudia M. sagt, sie habe nie etwas von einer Verurteilung mitbekommen. „Ich wurde weder vernommen, noch habe ich eine Benachrichtigung darüber erhalten“, so M.

„Widersprüchliche Angaben und Strafklageverbrauch“

Dass es noch zu einer Anklage wegen Vergewaltigung kommt, trotz der Schilderungen von Claudia M., ist ausgeschlossen. „Eine erneute Verurteilung wegen der zeitlich identischen Vergewaltigung ist jedoch unabhängig davon, ob der Vorwurf nachgewiesen werden kann, rechtlich nicht möglich, das ist der sogenannte Strafklageverbrauch“, so Pfaller weiter. Hinsichtlich des Vorwurfs einer weiteren Vergewaltigung konnte der Tatnachweis bereits aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der Anzeigeerstatterin nicht geführt werden.“ Für M. ist klar: Sie hätte Jura studieren müssen, damit ihr ehemaliger Lebensgefährte für das büßen würde, was er ihr angeblich angetan hat. Die junge Frau versucht, ein normales Leben weiterzuführen – vergessen kann sie nicht.

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