Info aus dem Familienministerium
Medien gehören zur kritischen Infrastruktur – Notbetreuung für Kinder möglich

18.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:36 Uhr
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Medien, insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation, gehören zur kritischen Infrastruktur. Denn die Bevölkerung ist geraden in Krisenzeiten in besonderer Weise auf verlässliche Informationen zum aktuellen Geschehen angewiesen.

Bayern. Aktuelle Informationen, Formular für Notbetreuung und Informationsblatt für Eltern auf Homepage des Bayerischen Familienministeriums abrufbar.

Kinder, deren Eltern im Bereich der Medien beschäftigt sind, sind damit vom Betretungsverbot nach der Allgemeinverfügung vom 13. März zum Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten ausgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind und die Eltern aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn ein Elternteil betroffen ist. Es gelten zudem auch hier die weiteren Voraussetzungen, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, nicht in Kontakt zu infizierten Personen war beziehungsweise seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind sich nicht in einem Gebiet aufgehalten hat, das als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome zeigt.

Als Beschäftigte im Bereich der Medien gelten nicht nur Redakteure, sondern auch andere in den oben genannten Medien tätige Personen, die für deren Funktionsfähigkeit erforderlich sind.

Aktuelle Informationen, ein Formular für die Notbetreuung und ein Informationsblatt für Eltern sind auf der Homepage des Bayerischen Familienministeriums abrufbar.

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