Die Mayer-Affäre
MdB Stephan Mayer (CSU): Strafbefehl für Raser-Unfall mit Tempo 170

08.07.2017 | Stand 01.08.2023, 18:07 Uhr
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Wochenblatt-Infos zufolge, zahlt der Abgeordnete und innenpolitische Sprecher der CSU 8.000 € und verliert für zwei Monate den Schein

+++ 18. März, 6.00 Uhr:

Das Verfahren um den Raser-Unfall des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer (Wahlkreis Altötting-Mühldorf) hat sich äußerst lange hingezogen — auch über die Bundestagswahl im September 2013 hinweg. Grund dafür war, laut der zuständigen Staatsanwaltschaft in Traunstein, die Immunität des Abgeordneten, die erst aufgehoben werden musste.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Wochenblatt am vergangenen Donnerstag auf Anfrage bestätigte, wurde diese Aufhebung der Immunität nun endlich vom entsprechenden Ausschuss in Berlin getätigt und damit der Staatsanwaltschaft Traunstein die Strafverfolgung ermöglicht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei Stephan Mayers Strafbefehl an das zuständige Amtsgericht Mühldorf weitergeleitet worden, welches jetzt wiederum entscheiden müsse, ob dieser so erlassen werde. Das ist aber Insidern zufolge, nur eine Formalie.

Über die Details des Strafbefehls bewahrte die Staatsanwaltschaft Stillschweigen, aus gut unterrichteter Quelle erfuhr das Wochenblatt aber dennoch die angebliche Strafhöhe.

Diesen offiziell nicht bestätigten Infos zufolge, muss der CSU-Bundestagsabgeordnete ein Bußgeld in Höhe von 8.000 Euro bezahlen (40 Tagessätze zu je 200 Euro) und seinen Führerschein für zwei Monate abgeben. Wie das Wochenblatt am 6. November 2013 aufgedeckt hatte, ist der Abgeordnete am 1. März 2013 mit seinem 5er BMW durch den A94-Tunnel bei Ampfing gerast und hat am Tunnelausgang einen Auffahrunfall verursacht. 80 km/h sind in dem Tunnel erlaubt, Stephan Mayer hatte aber mindestens Tempo 170 auf dem Tacho.

Als Beweis für den Bleifuß dienten Kameras, die in dem Tunnel angebracht sind. Ein Beweis, den der CSU-Mann am liebsten für Nichtig erklären wollte, wie er gegenüber Wochenblatt-Redaktionsleiter Mike Schmitzer bei einem Telefonant erklärte. Original-Ton Mayer: „Die Scheiß-Kameraaufzeichnung dürften die überhaupt nicht so lange aufheben.“

Laut einem Gutachten rammte der Bundestagsabgeordnete mit immer noch 125 km/h den Pickup eines damals 20-Jährigen. Der junge Mann wurde bei dem Unfall verletzt und musste einige Tage im Krankenhaus verbringen. Nach einigem Hin und Her um ein paar Hundert Euro Schmerzensgeld, sind die Ansprüche des Unfallopfers inzwischen beglichen worden, so die Wochenblatt-Info.

Und mit dem Strafbefehl, sofern Stephan Mayer diesen akzeptiert, ist die Tunnel-Raserei ebenso erledigt — zumindest juristisch ...

+++ 18. März, 14.20 Uhr:

Nach übereinstimmenden Berichten von "InnSalzach24" und der "Heimatzeitung" habe Stephan Mayer angekündigt, gegen den Strafbefehl Widerspruch einzulegen. InnSalzach24 zufolge wegen der Höhe der Tagessätze, mit der Mayer nicht einverstanden sei, der Heimatzeitung zufolge lediglich um die Frist zu wahren. Zu einer Gerichtsverhandlung werde es nicht kommen, so der Abgeordnete gegenüber den Kollegen. Eingeräumt hat Mayer, laut InnSalzach24, die Höhe des Strafbefehls. Damit bestätigt sich die Information, die das Wochenblatt aus Insiderkreisen bekam und am frühen Dienstagmorgen als erstes Medium veröffentlichte.

Lesen Sie hier einen Kommentar zum Thema von Redaktionsleiter Mike Schmitzer

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