Allgemeinverfügung
Maskenpflicht am Sitzplatz für Grundschüler im Landkreis Schwandorf ausgesetzt

29.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:36 Uhr
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Das Landratsamt Schwandorf erlässt folgende Allgemeinverfügung: Abweichend von Paragraph 25 Satz 2 Nr. 1 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird die Maskenpflicht am (Sitz)Platz für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ausgesetzt. Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf in Kraft. Der jederzeitige Widerruf wird vorbehalten.

Landkreis Schwandorf. Seit Januar 2020 treten in Deutschland Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf. Die Erkrankung Covid-19 breitet sich nicht nur in Deutschland, sondern weltweit aus. Das RKI stellt in den Empfehlungen zu Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie vom 12. Oktober („Empfehlungen zu Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie“) fest, dass Kinder und jüngere Jugendliche seltener betroffen sind als Erwachsene und nicht Treiber der Pandemie sind. Erst mit zunehmenden Alter ähneln Jugendliche hinsichtlich Empfänglichkeit und Infektiosität den Erwachsenen.

Der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50/100.000 Einwohnern wurde im Landkreis Schwandorf mit Datenstand 26. Oktober erstmals überschritten und entwickelt sich weiter negativ. Das Infektionsgeschehen ist diffus. Betroffen waren auch teilweise Schulen, allerdings ging hier das Infektionsgeschehen überwiegend vom Personal aus. Dennoch zeigt sich, dass die Betroffenheit an Schulen trotz normalen Betriebs seit Beginn des Schuljahres insgesamt verhältnismäßig gering ist.

Die Aussetzung der Maskenpflicht auch am Platz für Grundschulen im Landkreisgebiet ist infektionsschutzrechtlich vertretbar und trifft Regelungen für einen begründeten Einzelfall. Eine Maskenpflicht auch am Platz für Grundschulen ist angesichts des Infektionsgeschehens im Landkreis Schwandorf lokal nicht erforderlich. Nach dem örtlichen Infektionsgeschehen haben sich Grundschulen bisher nicht als infektiologisch bedenklich erwiesen. Die in Paragraph 18 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angeordneten Maßnahmen sind aus derzeitiger Sicht ausreichend das Pandemiegeschehen im Landkreis Schwandorf bestmöglich einzudämmen. Diese Regelungen bleiben unberührt.

Oberstes Ziel aller Überlegungen ist die Herstellung eines verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen der bestmöglichen Gewährleistung des Infektionsschutzes auf der einen und der möglichst ungestörten Aufrechterhaltung des Regelschulbetriebs auf der anderen Seite. Die Maskenpflicht stellt einen Eingriff in den Regelablauf des Unterrichtsbetriebes dar, so dass eine Trageverpflichtung am Platz nur als Ultima Ratio in Betracht kommt. Das RKI stellt in seinen Empfehlungen zu Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie fest, dass der Eintrag von Infektionen in die Schulen oftmals über Erwachsene erfolgt und gerade nicht über die Kinder, diese also auch aus dieser Warte nicht als Infektionstreiber identifiziert werden können. Demgegenüber werden die Kinder durch die Verpflichtung, auch am Platz eine Maske zu tragen, in ihrer pädagogischen Entwicklung eingeschränkt. Angesichts der Erkenntnisse im Landkreis Schwandorf stellt sich diese Einschränkung für die betroffene Personengruppe der Erst- bis Viertklässler als unverhältnismäßig dar, weswegen vorläufig darauf verzichtet werden kann. Die Aussetzung der Maskenpflicht am Platz für Grundschüler stellt sich bis dato also für den Landkreis Schwandorf als infektionsschutzrechtlich vertretbar dar.

Die Ausnahme tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf in Kraft. Nach Art. 41 Abs. 4 BayVwVfG gilt bei der öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes dieser zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.

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