Überschreitung des Frühwarnwerts
Maskenpflicht ab der fünften Jahrgangsstufe sowie für die Beschäftigten in Kindertagespflegeeinrichtungen

14.10.2020 | Stand 24.07.2023, 22:36 Uhr
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Aufgrund der Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 35 COVID-19-Infektionen pro 100.000 Einwohner, hat das Staatliche Gesundheitsamt am Mittwochmittag, 14. Oktober, in enger Absprache mit der Schulaufsicht für alle Schulen der Stadt Regensburg die Stufe 2 des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Schulen, Stand: 2. Oktober 2020) angeordnet.

Regensburg. Aufgrund dieser Anordnung gilt, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet ab sofort zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts verpflichtet sind, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden, gilt die Verpflichtung auch für die Lehrkräfte.

Ebenso hat das Staatliche Gesundheitsamt nach Abstimmung mit der Fachaufsicht Kindertageseinrichtungen der Regierung der Oberpfalz sowie dem Amt für Tagesbetreuung von Kindern der Stadt Regensburg die Umsetzung der Stufe Gelb des aktuellen gültigen Rahmenhygieneplans für die Kindertageseinrichtungen für die Stadt Regensburg angeordnet. Ab sofort müssen die Beschäftigten dort ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem sollten feste Gruppen gebildet und im Rahmen der Möglichkeiten zeitnah auf offene oder teiloffene Konzepte verzichtet werden.

Die getroffenen Regelungen gelten vorerst bis zum 21. Oktober, 24 Uhr.

Regensburg