27-Jähriger vor dem Schwurgericht
Lebensgefährlicher Angriff

19.02.2020 | Stand 01.08.2023, 14:14 Uhr
−Foto: n/a

Kasachen (30) in Neumarkt-Sankt Veit auf der Straße schwer verletzt – drei Prozesstage.

Traunstein/Neumarkt-Sankt Veit. Einen 30-Jährigen, dem er wegen Drogen angeblich noch 30 Euro schuldete, verletzte ein 27-jähriger anerkannter Asylbewerber aus Eritrea mit einer Schere in Neumarkt-Sankt Veit auf offener Straße. Der Kasache überlebte erheblich verletzt. Seit 18. Februar 2020 muss sich der teilgeständige Täter wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verantworten. Der Prozess wird am 3. und 10. März, jeweils um 9 Uhr, fortgeführt.

​In der Anklage geht Staatsanwalt Markus Andrä von einem Angriff des 27-Jährigen nach einem kurzen Wortwechsel am Abend des 26. Juni 2019 im Bereich einer Unterführung nahe eines Einkaufsmarkts aus. Erst soll der Eritreer dem Kasachen einen Faustschlag versetzt haben, dem dieser ausweichen konnte. Daraufhin soll der Angeklagte die Schere aus dem Rucksack geholt und damit mindestens fünf Mal auf Hals, Nacken und Oberkörper des 30-Jährigen eingestochen haben, gefolgt von weiteren Faustschlägen. Der Geschädigte wehrte sich und flüchtete. Der 27-Jährige lief hinterher und rief „Ich bring Dich um, Du Nazischwein.“ Dann kamen Passanten dem 30-Jährigen zu Hilfe. Der Angeklagte radelte weg in Richtung seiner Wohnung in einer städtischen Notunterkunft, wo ihn kurze Zeit danach Polizeibeamte widerstandslos festnehmen konnten. Ärzte registrierten später am Opfer knapp 20 einzelne Verletzungen – bis zu sechs Zentimeter tiefe Stichwunden, wenige große und viele kleinere Hämatome sowie zahlreiche Hautdefekte wie Abschürfungen und Kratzer. Der Staatsanwalt geht von Lebensgefahr für das Opfer aus.

​Folgt man dem Angeklagten, spielte sich das Geschehen etwas anders ab. Verteidiger Martin Lämmlein aus Mühldorf gab eine Erklärung ab. Demnach wollte sich der 27-Jährige von einem Bekannten die Haare schneiden lassen, nahm dazu Schere und Kamm mit. Weil sich der Bekannte verspätete, wollte der Eritreer zwischendurch in dem SB-Markt Alkohol kaufen. Dabei traf er zwei Frauen, mit denen er sich auf dem Gehsteig unterhielt. Plötzlich packte ihn jemand von hinten und sprach ihn lautstark wegen der Drogenschulden an – die aber angeblich gar nicht existierten. Der 27-Jährige sollte dem Kasachen einige Male von Flüchtlingen Marihuana besorgt haben. Der Verteidiger schilderte mehrfache Streitereien wegen der 30 Euro im Vorfeld der Tat, eine Vielzahl von Sprachnachrichten und heftigen Bedrohungen des 30-Jährigen gegenüber seinem Mandanten mit „Umbringen“, falls er nicht zahle. Der Angeklagte habe die Drohungen „absolut ernst genommen“.

Der auf dem Gehweg von hinten überrumpelte 27-Jährige dachte vorgeblich nicht lange nach und stach mit der Schere in Richtung Hals des 30-Jährigen, in der anschließenden Rauferei noch drei Mal. Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe Blut am Hals des Kasachen gesehen und daraufhin sofort aufgehört. Der Geschädigte sei zu dem Supermarktparkplatz gelaufen, der Angeklagte mit dem Rad Richtung Innenstadt gefahren. Dann habe er den von Leuten umringten 30-Jährigen am Kreisverkehr erneut gesehen, laut etwas geschrien wie „Du Nazischwein“, aber den Geschädigten nicht nochmals attackiert.

Der Anwalt führte zum Motiv aus: „Warum mein Mandant die Schere ergriffen hat, kann er nicht genau sagen. Er hatte vor dem ihm körperlich überlegenen Mann Angst. Er hat gewollt, dass dieser von ihm ablässt. Er wollte ihn keinesfalls töten.“ Dem 27-Jährigen, der große Reue empfinde, sei klar, dass die Tat nicht gerechtfertigt war. Der Angeklagte war 2012 aus seiner Heimat wegen Blutracheproblemen seiner Familie geflohen. 2014 kam er nach München, später nach Eggenfelden, Pfarrkirchen und Neumarkt-Sankt Veit. 2015 begann er mit dem Konsum von Marihuana, ab 2017 trank er vermehrt Alkohol.

Beamte der Kripo Mühldorf schilderten ihre Ermittlungsergebnisse, ehe der 30-Jährige in den Zeugenstand trat. Er sprach von „Freundschaft“ mit dem 27-Jährigen mit fast täglichem Kontakt. Gemeinsam habe man oft Bier getrunken. Der Geschädigte bestätigte den Sachverhalt der Anklage gestern weitgehend, räumte seinerseits ein, den Flüchtling vor dem Geschehen bedroht, beschimpft und beleidigt zu haben. Genaueres wollte er nicht wissen – „weil er besoffen gewesen sei“. Die Beleidigungen seien wohl der Grund für die Stiche gewesen, vermutete der Zeuge.

Der 30-Jährige war einige Tage im Krankenhaus und leidet bis heute unter einem Taubheitsgefühl am Kopf. Wenn er sich anstrengt, verspürt er Kopfschmerzen. Auch Angstzustände und Schlafstörungen plagen ihn. In ärztlicher Behandlung sei er jedoch nicht, erwiderte der Zeuge auf Frage von Vorsitzendem Richter Erich Fuchs. Mit seinen ausweichenden Antworten zum Thema „Betäubungsmittelgeschäfte“ samt großer Erinnerungslücken stieß der mehrfach einschlägig vorbestrafte 30-Jährige bei der Kammer auf wenig Glauben. Dazu der Vorsitzende Richter: „Es gibt Zeugen, die uns mit Frechheit anlügen. Sie gehören dazu. Betäubungsmittel sind Ihre Hauptspezialität.“ Vor Verlassen des Gerichtssaals entschuldigte sich erstaunlicherweise der Geschädigte bei dem Mann auf der Anklagebank: „Es tut mir leid, was passiert ist.“ Der 27-Jährige tat es ihm gleich und entschuldigte sich seinerseits.

Mühldorf a.Inn