Möglichkeit neuer Vertragsabschlüsse
Landratsamt und Landschaftspflegeverband suchen Landwirte für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm

21.08.2018 | Stand 31.07.2023, 1:31 Uhr
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Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt weist auf die Möglichkeit neuer Vertragsabschlüsse innerhalb des Vertragsnaturschutzprogramms – kurz VNP genannt – ab 2019 hin.

LANDKREIS KELHEIM Das VNP ist ein Förderprogramm des Freistaates Bayern innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen. Es honoriert freiwillige Leistungen von Landwirten bei der Bewirtschaftung von arten- und blütenreichen Wiesen und Weiden, Streuobstbeständen, Äckern oder Teichen. Die Verträge werden für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen. In das Programm fließen auch Mittel der EU.

Die Palette der möglichen Maßnahmen ist vielfältig. Für die Biotope „artenreiche Mähwiesen und Weiden“ werden extensive Bewirtschaftungsweisen honoriert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine späte erste Mahd ab Juni/Juli, in Kombination mit Dünge- und Pflanzschutzmittelverzicht. Darüber hinaus können besondere Erschwernisse gesondert vergütet werden, wie die Bewirtschaftung kleiner oder nasser Feldstücke.

Im Landkreis Kelheim konnten im vergangenen Jahr Bewirtschaftungsvereinbarungen im Umfang von circa 150 Hektar neu abgeschlossen bzw. um weitere fünf Jahre verlängert werden. Insgesamt nehmen mehr als 300 landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Flächen im Landkreis an diesem Programm teil. Diese Landwirte sorgen dafür, dass über 1.000 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von knapp 1.400 Hektar so genutzt werden, dass neben betriebswirtschaftlichen Aspekten auch einheimische Pflanzen- und Tierarten nicht zu kurz kommen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist die naturschutzfachliche Eignung der Flächen. Diese ist gegeben, wenn die Flächen innerhalb einer vorgegebenen Gebietskulisse liegen, beispielsweise innerhalb der Wiesenbrütergebiete oder in „Natura 2000“-Gebieten (FFH- oder Vogelschutzgebiete). In Frage kommen vor allem Flächen, die aufgrund einer extensiven Nutzung eine gewisse Artenvielfalt aufweisen oder in naher Zukunft erwarten lassen. Auch ein Wechsel von betriebszweigbezogenen KULAP-Maßnahmen ins VNP während der Laufzeit ist dabei grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Die fachliche Zuständigkeit für das Förderprogramm liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde. Wie schon im letzten Jahr wird sie bei der Beratung auch 2018 tatkräftig vom VöF unterstützt. Gemeinsam mit den Interessenten werden geeignete Flächen ausgesucht und die zu fördernden Maßnahmen nach der Beratung in Bewertungsblättern festgelegt. Diese Unterlagen sind dann beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen. Die Antragstellung muss innerhalb eines jährlich festgelegten Antragszeitraums (in der Regel im Herbst/Winter) erfolgen.

Interessierte Flächenbewirtschafter für einen Neuabschluss können sich beim Landratsamt oder beim VöF unter den Kontaktdaten melden und sich über die Programmmodalitäten informieren, oder einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren: Burkhard Deifel, Donaupark 12, Kelheim, 09441/ 207-4313 oder burkhard.deifel@landkreis-kelheim.de (nicht erreichbar vom 23. August bis zum 11. September) oder beim Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e. V., Michael Rohwer, Donaupark 13, Kelheim, 09441/ 207-7326 oder michael.rohwer@voef.de.

Einen guten Überblick und Einstieg bietet auch das Internetangebot des Bayerischen Umweltministeriums unter www.stmuv.bayern.de.

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