Corona-Pandemie
Landratsamt bleibt bis mindestens 3. Mai für den Besucherverkehr geschlossen

18.04.2020 | Stand 03.08.2023, 15:18 Uhr
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Die bisher bis 19. April geltende Schließung des Landratsamtes Straubing-Bogen für den Besucherverkehr gilt – analog zu den erlassenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung – nunmehr weiter bis mindestens 03. Mai.

Landkreis Straubing-Bogen. Ausnahmen sind nur in den unbedingt nötigsten dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung möglich. Sonstige Angelegenheiten sollen derzeit per Mail oder auf dem Postweg erledigt werden.

Auch in der Zulassungsstelle des Landratsames ist der Besucherverkehr stark eingeschränkt und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zulassungen werden zurzeit nur in notwendigen Fällen und nur für Bürger mit Hauptwohnsitz bzw. Betriebsstätte im Landkreis Straubing-Bogen durchgeführt. Die erweiterte Zuständigkeit ist derzeit ausgesetzt. Sollte es sich um einen notwendigen Zulassungsvorgang handeln, bitten wir Sie telefonisch einen Termin unter der Nummer 09421/ 973-222 zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung per Mail ist leider nicht möglich. Ohne Termin erfolgt keine Zulassung.

Das Landratsamt möchte auch auf die bereits bestehenden Möglichkeiten der internetbasierten Fahrzeugzulassung und Außerbetriebsetzung hinweisen. Nähere Informationen dazu und welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen, finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-straubing-bogen.de.

Gleiches gilt auch für die Führerscheinstelle. Auch dort gibt es derzeit keinen regulären Besucherverkehr. Terminvereinbarungen in der Führerscheinstelle sind telefonisch unter 09421/ 973-179 möglich. Auch hier ist dies nur in dringenden und nicht aufschiebbaren Fällen möglich. Ohne Termin kann auch kein Empfang erfolgen.

Straubing-Bogen