Mehrjährige Restfreiheitsstrafe
Kontrahenten mit einem Jagdmesser niedergestochen – 41-Jähriger hielt sich nicht an Bewährungsauflagen

22.11.2018 | Stand 31.07.2023, 17:39 Uhr
−Foto: n/a

Im Rahmen eigenständiger Ermittlungen stellten Zielfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes fest, dass gegen einen 41-jährigen deutschen Staatsbürger mehrere Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Regensburg bestehen.

REGENSBURG Der 41-Jährige hatte 2004 in einer Gaststätte in der Oberpfalz einen Kontrahenten mit einem Jagdmesser niedergestochen und so schwer verletzt, dass nur eine Notoperation dessen Leben rettete. Er wurde unter anderem wegen dieser Tat vom Landgericht Regensburg zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Teil seiner Freiheitsstrafe wurde 2017 zur Bewährung ausgesetzt. Da sich der 41-Jährige, der dem Rockermilieu zuzuordnen ist, nicht an seine Bewährungsauflagen hielt, erließ die Staatsanwaltschaft Regensburg drei Vollstreckungshaftbefehle.

Am Mittwoch, 21. November, bekamen die Zielfahnder Hinweise auf einen möglichen Aufenthaltsort des Flüchtigen. Mit Unterstützung des Mobilen Einsatzkommandos des LKA stellten die Fahnder schließlich fest, dass der 41-Jährige sich zusammen mit zwei weiteren Personen in einem werkstattähnlichen Gebäude in Regensburg aufhielt. Hier konnte der Flüchtige schließlich gegen 13 Uhr widerstandslos festgenommen und der Justizvollzugsanstalt Regensburg überstellt werden, wo er eine mehrjährige Restfreiheitsstrafe verbüßen wird.

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