Nach Schlägerei in Burghausen
Knastaufenthalt in Bewährungsstrafen umgewandelt

19.09.2018 | Stand 02.08.2023, 18:10 Uhr
−Foto: Foto: 123rf (

Zwei junge Männer aus Burghausen und Braunau konnten in der Berufungsverhandlung dem Gefängnis entgehen.

BURGHAUSEN. Es ist sicher nicht alltäglich, dass die Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil in Berufung geht, weil es ihr zu hart erscheint. So geschehen in Zusammenhang mit einer brutalen Schlägerei in der Silvesternacht 2017 in Burghausen.

Ein 25-jähriger Burghauser und ein 22-jähriger Braunauer waren von dem Altöttinger Richter Dr. Gregor Stallinger zu jeweils mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung fand am Dienstag in Traunstein statt.

Ursprünglich war die Berufungshauptverhandlung für drei Tage angesetzt, doch sie ging schneller zu Ende, als erwartet. Aufgrund der erdrückenden Beweise rangen sich die beiden Angeklagten auf dringenden Rat ihrer Verteidiger dazu durch, ein volles Geständnis abzulegen und sich bei den Opfern zu entschuldigen. Diesem Geständnis verdanken die beiden Männer nicht nur eine Herabsetzung der vom Amtsgericht Altötting verhängten Strafe, sondern auch eine Aussetzung zur Bewährung. Das betonte der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Weidmann in seiner Urteilsbegründung.

Das neue Urteil für die Schläger lautet nun: 18 Monate und 15 Monate auf Bewährung. Außerdem müssen die beiden Verurteilten 1.500 und 2.000 Euro Geldbußen bezahlen.

Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Erhard Frank: „Es war höchste Zeit aber noch nicht zu spät, hier Einsicht zu zeigen und sich zu einem Geständnis und einer Entschuldigung durchzuringen.“

Die Tat hat sich, wie berichtet, in der Silvesternacht 2017 gegen 3.30 Uhr morgens zugetragen. Einer der beiden Verurteilten hatte vor einer Burghauser Diskothek einen Böller in Richtung eines anderen Gastes geworfen, woraufhin ihn dieser zur Rede stellen wollte. Als Reaktion fiel der 25-jährige Böllerwerfer über den Gast her und rang ihn zu Boden. Weil dieser sich wieder aufrichten wollte, versetzte ihm der Angreifer einen Faustschlag mitten ins Gesicht. Anschließend schlugen und traten der 25-Jährige und sein 22-jähriger Mittäter auf den hilflos am Boden liegenden Mann ein.

Als dessen Freundin zu Hilfe eilen wollte, versetzte der 25-Jährige der jungen Frau drei Schläge in den Bauchbereich.

Sie erlitt dadurch Schmerzen im Oberbauch und es kam zu einer Unterleibsblutung.

Ihr Freund, der das Bewusstsein verloren hatte, trug eine offene Nasenbeinfraktur davon, eine Schneidekantenfraktur und Schmerzen im Kieferbereich.

Bei der Gerichtsverhandlung in Altötting versuchten die Beiden ihre Tat als Notwehr darzustellen. Ihr Opfer habe eine große schwarze Pistole aus der Jackentasche geholt und die beiden bedroht. Man habe nur die Waffe weggeschlagen - wobei die Gesichtsverletzungen entstanden seien - und den Mann dann zu Boden gerungen.

Das Gericht ging davon aus, dass die Geschichte mit der Waffe von den beiden Tätern nur erfunden worden sei. Dies habe sogar zu einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Opfer geführt.

Altötting