Diesel-Skandal
Klageregister für Musterfeststellungsklage gegen VW eröffnet

27.11.2018 | Stand 31.07.2023, 17:15 Uhr
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Ab heute können sich Verbraucher der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG anschließen. Das Bundesjustizministerium hat das Klageregister eröffnet. Wer davon profitiert, wie die Anmeldung funktioniert und wie es weiter geht, fasst die Deutsche Anwaltshotline zusammen.

DEUTSCHLAND Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeinsam mit dem ADAC Anfang November eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG erhoben. Jetzt hat das Bundesministerium für Justiz die Klage veröffentlicht und das Klageregister eröffnet (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Bekanntmachungen/Klagen_node.html). Dort können sich alle Verbraucher eintragen, die vom Diesel-Skandal betroffen sind und sich der Klage anschließen wollen. Kosten sind damit nicht verbunden. Für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage benötigen Verbraucher auch noch keinen Anwalt.

Warum sollte ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

„Die Anmeldung beim Klageregister zur Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung. Jedenfalls dann, wenn der Verbraucher, der sich der Klage anschließt, wegen desselben Sachverhalts gegen VW vorgehen will, wie er in der Musterfeststellungsklage verhandelt wird“, erklärt Dr. Jannis Konstas, Justiziar der Deutschen Anwaltshotline AG. „Um es überspitzt zu formulieren: Wer sich der Klage anschließt, aber eigentlich wegen einer defekten Scheibe gegen VW vorgehen will, hat nichts von der Musterfeststellungsklage. Wer aber ein Fahrzeug gekauft hat, in dem ein entsprechender Motor mit einer illegalen Abgaseinrichtung verbaut ist und deshalb gegen VW klagen will, kann sich im Klageregister eintragen und sich dann erstmal entspannt zurücklehnen. So lange die Musterfeststellungsklage läuft, verjähren nämlich Ansprüche der Verbraucher, die sich angemeldet haben, gegen VW nicht.“ Außerdem trägt der Einzelne in diesem Fall kein finanzielles Risiko, weil bei einer Musterfeststellungsklage nicht der einzelne Verbraucher vor Gericht zieht, sondern große Verbraucherverbände die Klage führen – in diesem Fall der vzbv.

Wer kann sich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Verbraucher, die seit November 2008 ein Dieselfahrzeug mit einem Motor des Typs EA189 von VW, Audi, Škoda oder Seat gekauft haben, können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Betroffen sind Sie davon, wenn eine europäische Genehmigungsbehörde wie das Kraftfahrtbundesamt einen offiziellen Rückruf für Ihr Fahrzeug veröffentlicht hat.

Sie können sich der Klage nicht anschließen, wenn Sie:

• bereits in einer Einzelklage gegen VW ein rechtskräftiges Urteil erwirkt haben.

• einem Vergleich zugestimmt haben, der vorsieht, dass Sie in dieser Thematik nicht weiter gegen den Fahrzeugkonzern vorgehen.

Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Verbraucher, die sich der Klage anschließen wollen, müssen sich in das entsprechende Klageregister beim Bundesministerium für Justiz eintragen. Das Register finden Sie seit heute hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Bekanntmachungen/Klagen_node.html. Es bleibt geöffnet bis zum Tag vor dem ersten Verhandlungstermin. Bis dahin können Sie sich ein- und auch wieder austragen, wenn Sie es sich doch anders überlegt haben.

Für die Eintragung ins Klageregister müssen Sie ein Formular ausfüllen, weitere Dokumente oder Belege brauchen Sie nicht. Sie können sich selbstständig und vor allem kostenlos in das Register eintragen. „Verbraucher müssen dafür keinen Anwalt beauftragen. Tun sie das trotzdem – zum Beispiel, weil Sie sich dann sicherer fühlen – müssen Sie aber mit entsprechenden Kosten rechnen“, erklärt Dr. Jannis Konstas, Justiziar der Deutschen Anwaltshotline AG.

Wie geht es nach der Musterfeststellungsklage weiter?

Mit der Musterfeststellungsklage will der vzbv feststellen lassen, dass VW Verbraucher „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat“. Folgt das Gericht diesem Antrag und verurteilt VW, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Individualklagen gegen den Autobauer wegen der Dieselproblematik Erfolg haben, weil die Gerichte das Ergebnis der Musterfeststellungsklage berücksichtigen müssen.

Den Schadenersatz müssen Autokäufer im Anschluss an das Musterfeststellungsverfahren allerdings individuell einklagen. Der vzbv kann lediglich die grundsätzliche Frage nach einem Anspruch klären lassen.

Wichtig: Das Ergebnis einer Musterfeststellungsklage ist für alle anderen Gerichte verbindlich. Das bedeutet also: Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass VW Verbraucher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, darf ein anderes Gericht in einer späteren Individualklage die verhandelten Punkte nicht plötzlich völlig anders werten. Alle individuellen Aspekte, vor allem die Höhe der Ansprüche, müssen aber einzeln geklärt werden. Die Musterfeststellungsklage klärt nur die grundsätzliche Frage. Sie ist keine Sammelklage, endet also nicht mit konkreten Ergebnissen für jeden beteiligten Verbraucher.

Wird VW verurteilt, gibt es zwei mögliche Szenarien für Verbraucher:

1. Der Konzern bietet Vergleiche an, um viele Einzelverfahren mit hohen Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Verbraucher können einen solchen Vergleich akzeptieren. Dann müssen Sie selbst nicht prozessieren, kommen also völlig ohne Kosten zu Ihrem Recht.

2. Jeder betroffene Verbraucher erhebt individuell Klage, um Schadenersatz zu fordern. In diesem Fall müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Rechtsschutzversicherte erhalten bei ihrer Versicherung Empfehlungen für gute Anwälte.

Was passiert, wenn die Klage scheitert?

Auch für die klagenden Verbände und die Verbraucher ist das Urteil der Musterfeststellungsklage verbindlich. Das bedeutet also: Wird festgestellt, dass VW nicht sittenwidrig gehandelt hat, steht das eben auch für eine individuelle Klage fest. Sie können dann auch mit einer Individualklage keinen Schadenersatz mehr einklagen. Auch für Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen hatten, wird es dann schwer werden, noch Ansprüche durchzusetzen.

Deggendorf