Verwaltungsgericht Regensburg
Klage abgewiesen: Reichsbürger bekommt seine Waffen nicht zurück

15.11.2018 | Stand 13.09.2023, 0:26 Uhr
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Dass es gerade das Verwaltungsgericht ist, das sich mit dem Fall des früheren Landwirts Norbert F. (Name geändert) beschäftigen muss, macht die Sache durchaus pikant. Denn F. hat sich gegenüber Polizisten selbst als „Reichsbürger“ bezeichnet.

REGENSBURG/NEUFAHRN Als der Rentner beim zuständigen Landratsamt Landshut auch noch Unterlagen nach dem „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913“ beantragt hatte, wurde es den Beamten offenbar zu bunt. Dem einstigen Jäger wurde die Waffenerlaubnis entzogen und in seinem Haus in Neufahrn in Niederbayern wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der acht Gewehre, drei Schreckschusswaffen und Munition sichergestellt wurden. Um diese Waffen zurückzubekommen, klagte Norbert F. a, vergangenen Dienstag, 13. November, vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen den Freistaat Bayern. Das Gericht entschied sich aber letztlich dazu, die Klage abzuweisen.

Die Verbindung zu den „Reichsbürgern“ war dabei aber scheinbar nicht ausschlaggebend. Bei der Hausdurchsuchung wurde nämlich festgestellt, dass Norbert F. auf mehrere Arten gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen hatte. Es bleibt noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu stellen.

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