Verkaufsstart am 28. Dezember
Keine Billig-Böller zu Silvester!

27.12.2018 | Stand 04.08.2023, 4:32 Uhr
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In diesem Jahr beginnt der Verkauf des Silvesterfeuerwerks bereits am 28. Dezember. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber warb am Donnerstag, 27. Dezember, in München für einen verantwortlichen Umgang mit den Feuerwerkskörpern.

BAYERN „Raketen und Böller enthalten Sprengstoff. Deshalb ist es besonders wichtig, nur unbeschädigte und geprüfte Feuerwerksartikel zu verwenden. Insbesondere gilt: Finger weg von Billig-Böllern. Diese Feuerwerkskörper sind oft mangelhaft verarbeitet und nicht amtlich geprüft. Auch beim Abbrennen sollten wichtige Verhaltensregeln beachtet werden, um sich und andere nicht zu gefährden. Insbesondere müssen Eltern dafür sorgen, dass Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangen können. Böller und Raketen sind kein Spielzeug.“ Zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper sind erkennbar am CE-Kennzeichen und der Registriernummer. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. 0589 steht beispielsweise für die deutsche Prüfstelle „Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)“. Nicht zugelassene Billigfeuerwerke, meist illegal aus dem Ausland eingeführt, bergen unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Waren haben. Selbst bei richtiger Handhabung kann die Verwendung dieser Feuerwerkskörper äußerst gefährlich sein und zu schweren Verletzungen führen. Jahr für Jahr sind unsachgemäßer Gebrauch, Unkenntnis, Leichtsinn und Alkohol an Silvester Ursache für teilweise schwere Verletzungen und erhebliche Sachschäden.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren an Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden. In lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen sind Feuerwerke nicht zulässig. Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Thema Silvesterfeuerwerk betrifft die städtische Umwelt. Es ist darauf zu achten, dass abgebranntes Feuerwerk ordnungsgemäß entsorgt wird. Wer die Umwelt auch im Hinblick auf Feinstaub schonen will, sollte beim Silvesterfeuerwerk außerdem Maß halten.

Die wichtigsten Verhaltensregeln für ein sicheres Silvesterfeuerwerk sind: Feuerwerk nicht selbst basteln, Feuerwerkskörper nach dem Anzünden sofort wegwerfen, Blindgänger nie ein zweites Mal zünden, Feuerwerkskörper nicht auf andere Personen oder in eine Menschenmenge werfen, Raketen senkrecht abschießen, genügend Abstand zum Feuerwerk: Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Nähe mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets.

Weitere Informationen und Tipps sind im Internet verfügbar unter www.stmuv.bayern.de.

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