Bundespolizisten verhaften "alten Bekannten"
Kaum verurteilt, schon wieder erwischt

23.10.2017 | Stand 03.08.2023, 0:32 Uhr
−Foto: n/a

Er versteht offensichtlich die Gesetze im Schengenraum nicht. Bundespolizisten nahmen einen 41-Jährigen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten bei der Ausreisekontrolle nach Abu Dhabi fest. Der Mann war erst vor einem halben Jahr vom Amtsgericht Erding wegen unerlaubten Aufenthalts verurteilt worden, nachdem er von den Münchner Grenzpolizisten erwischt und angezeigt worden war.

FLUGHAFEN  Seither ist er von der Landshuter Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl gesucht worden. Jetzt kam er aus Österreich, wollte über München nach Hause fliegen. Bei der Kontrolle entdeckten die Grenzpolizisten nicht nur die Fahndungsnotiz. Sie stellten auch fest, dass der Gesuchte sich auch dieses Mal unerlaubt im Schengengebiet aufgehalten hat.

Der Mann aus Abu Dhabi lief den Beamten bei seiner Ausreise in die Arme. Den Grenzpolizisten fiel eine Fahndungsnotiz der Landshuter Staatsanwaltschaft ins Auge, als sie die Dokumente des Reisenden überprüften. Aber nicht nur das. Die Bundesbeamten stellten schnell fest, dass der 41-Jährige sich auch jetzt wieder, seit Ende September, unerlaubt im Schengengebiet aufgehalten hat.

Das Amtsgericht in Erding hatte gegen den Mann im April dieses Jahres einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 60 Euro wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet erlassen. Der 41-Jährige war im Dezember des Vorjahres von Bundespolizisten am Münchner Flughafen aus dem Verkehr gezogen und angezeigt worden, weil er sich dreißig Tage in Deutschland aufgehalten hatte, ohne einen gütigen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum dafür zu haben.

Damals musste er zur Sicherung des Strafverfahrens 1.870 Euro bei den Bundesbeamten im Erdinger Moos hinterlegen. Diesen Betrag hatte die Justiz mit der verhängten Geldstrafe von 3.600 Euro verrechnet und folglich noch 1.730 Euro Geldstrafe plus 75 Euro Verfahrenskosten von dem Verurteilten verlangt.

Alternativ forderte der Richter 28 Tage Haft. Da der Mann aus Abu Dhabi offensichtlich keine Reaktion auf diesen Richterspruch gezeigt hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Landshut vor etwa vier Wochen mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.

Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport gestern und stellten dabei nicht nur fest, dass sie einen alten Bekannten erwischt hatten. Auch dieses Mal war der 41-Jährige wieder unerlaubt im Schengengebiet, und zwar ganze dreißig Tage. Auch dieses Mal zeigten die Bundespolizisten den Missetäter an.

Nachdem der Festgenommene den von der bayerischen Justiz geforderten Restbetrag bezahlt hatte, durfte er mit einer erneuten Strafanzeige im Gepäck seine Heimreise antreten.

Erding