Illegale Beschäftigung
Kampf gegen Schwarzarbeit – Zoll kontrolliert Unternehmen aus der Gebäudereinigung

11.07.2018 | Stand 04.08.2023, 12:52 Uhr
−Foto: n/a

70 Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Nürnberg überprüften am Montag, 2. Juli, in ganz Mittelfranken die Branche der Gebäudereinigung.

NÜRNBERG Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wurden über 220 Arbeitnehmer zu ihren Lohn- und Arbeitsbedingungen befragt und bei 81 Unternehmen die Geschäftsunterlagen geprüft. In 48 Fällen wurden Feststellungen getroffen, die weitere Überprüfungen notwendig machen.

Unter anderem ergaben sich in acht Fällen Hinweise auf Beitragsvorenthaltung. In diesen Fällen besteht der Verdacht, dass die Beiträge an die Sozialversicherung nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgeführt wurden. Bei neun Firmen besteht der Verdacht der Unterschreitung des Mindestlohnes. Bei fünf Arbeitnehmern liegen Anhaltspunkte vor, dass Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden. In einigen Fällen sind zur Aufklärung der Sachverhalte weitergehende Prüfungen und Ermittlungen notwendig.

Die Kontrollen erfolgten im Rahmen einer bundesweit koordinierten Schwerpunktprüfung im Reinigungsgewerbe.

Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung von Mindestlöhnen werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel

sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt. Im Reinigungsgewerbe gilt, abweichend vom allgemeinen Mindestlohn, ein tariflich vereinbarter höherer Mindestlohn je Arbeitsstunde. Während der gesetzliche Mindestlohn derzeit 8,84 Euro beträgt, gilt in der Branche der Gebäudereinigung in Mittel-franken ein tariflicher Mindestlohn zwischen 10,30 und 13,55 Euro.

Schwandorf