Behördenleiter vorgeladen
Justizminister brieft Staatsanwälte zum Thema Flüchtlings-Kriminalität

01.05.2018 | Stand 13.09.2023, 6:54 Uhr
−Foto: n/a

Der bayerische Justizminister hat die Behördenleiter der Staatsanwaltschaften bei einer Dienstbesprechung aufgefordert, unsere Gesetze auch bei Flüchtlingen anzuwenden – vor allem auf konsequente Beantragung von Untersuchungshaft bei Tatverdächtigen wies er hin.

REGENSBURG In Bayern sind die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden. Die Ermittlungsbehörden müssen heikle Fälle regelmäßig beim Justizministerium rapportieren. Andersrum greift das Ministerium immer wieder politisch brisante Fälle auf – oder Entwicklungen, die politisch brisant werden können.

Einer der brisanten Fälle ist sicherlich die Tat eines damals angeblich 17-jährigen Afghanen, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wird vorgeworfen, im Januar 2018 nach einer Personenkontrolle in den Regensburg-Arcaden einen 26-jährigen Polizisten getreten, als dieser schon am Boden lag. Ein anderer 17-jähriger Afghane hatte ihn zu Boden gebracht. Beide waren ausreisepflichtig, hatten jedoch gegen ihre Abschiebung geklagt. Gegen einen der beiden wurde bereits wegen eines Gewaltdelikts ermittelt, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen mangelndem Tatnachweises ein.

Im Landkreis Regensburg gibt es derzeit 1.300 Asylbewerber, ermittelt wurde bereits gegen 50 davon wegen Sexual- oder Gewaltdelikten. Dieser Schnitt scheint bayernweit gleich zu sein, doch konkrete Zahlen hat das Justizministerium nicht. „Die Eigenschaft einer Person als Asylbewerber wird weder in den Strafverfolgungs-Statistiken über die Anzahl abge- und verurteilter Personen in Bayern, noch in den Geschäftsstellenstatistiken der Staatsanwaltschaften über die dort geführten Ermittlungsverfahren erfasst“, sagt ein Sprecher des Justizministers dieser Zeitung. Einen Rabatt für Asylbewerber, weil ein Ermittlungsverfahren unbequem sei für die Staatsanwaltschaft, den könne man im Ministerium nicht erkennen.

„Die Untersuchungshaft konsequent beantragen“

Und doch scheint man in München besorgt darüber zu sein, dass die Kriminalität im Umfeld von Asylbewerberheimen nicht mit der Härte der vorhandenen Gesetze verfolgt wird. Im März hat der Justizminister die Leiter der Staatsanwaltschaften in Bayern in Sachen Verfolgung von Flüchtlingskriminalität gebrieft. Das bestätigte die Behörde auch gegenüber dem Wochenblatt. Dabei „erfolgte eine Sensibilisierung der Praxis dafür, dass bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen konsequent vom gesetzlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen sei, was etwa die Beantragung von Untersuchungshaft anbetrifft“, so ein Sprecher. Konkrete Vorgaben durch das Staatsministerium der Justiz „wurden in diesem Zusammenhang nicht gemacht.“

Häufig werden Asylbewerber selbst Opfer von Straftaten, die von Asylbewerbern verübt werden. Beispielsweise brachte mitte 2017 ein bereits wegen einer Gewalttat verurteilter Afghane ein fünfjähriges Kind in einer Unterkunft in Arnschwang im Landkreis Cham um. Der Junge hatte dem Mann zu laut gespielt – ein Polizist erschoss den 41-Jährigen Fußfessel-Träger. Auch im Vorfeld einer Bluttat in Eggenfelden 2017 kam es bereits zu einer Anzeige, weil der Täter angeblich vergewaltigt worden sei – das stellte sich als unwahr heraus. Doch das „Vortäuschen einer Straftat“ führte offenbar nicht dazu, dass der 47-jährige Mann separat untergebracht wurde. Und so brachte er seinen Zimmergenossen um, indem er sich an ihm rächte – für eine Vergewaltigung, die nie stattgefunden hatte.

Regensburg