Tierfreunde sind entsetzt
Junger Biber in Teising erschossen

19.09.2018 | Stand 02.08.2023, 18:16 Uhr
−Foto: n/a

Teisingerin findet „Es war doch nicht nötig, dieses gesunde Jungtier zu töten!“

TEISING. Die Spaziergänger, die mit ihren Hunden entlang des Teisinger Baches schlendern, halten erkennbar Ausschau nach der „Attraktion“ des Baches. Irene Karras weiß, wonach sie schauen: nach einem jungen Biber. „Eigentlich sind Biber ja scheue Tiere, aber hier am Teisinger Bach bekam man ihn öfter zu Gesicht: Man konnte ihn beim Schwimmen beobachten oder wie er in seiner Kuhle hockte – ein Erlebnis, über das sich viele gefreut haben“, sagt die Teisingerin. Dass sie in der Vergangenheitsform vom Biber spricht, hat einen traurigen Grund: Der Jungbiber ist tot.

Wie es dazu gekommen ist, hat Irene Karras teilweise live mit erlebt: „Ich kam zufällig dazu, wie eine Lebendfalle am Bach oberhalb des E-Werks aufgestellt wurde. Im Gespräch erklärte mir die Biberbeauftragte, dass der Bach ökonomisch genutzt werde und deshalb der Biber entnommen werden müsse. Eine Umsiedelung käme nicht infrage, da es im Landkreis kein freies Revier gäbe.“

Wenig später erhielt die 52-Jährige von einer bekannten Hundebesitzerin eine SMS: Die Falle ist zu. „Ich dachte mir, dass irgendwer für den Biber sprechen muss, und habe die Biberbeauftragte gefragt, ob sie jetzt tatsächlich dieses gesunde Jungtier erschießen wollen, was sie bejahte.“

Irene Karras ist enttäuscht: „Ich habe geglaubt, Biberbeauftragte sorgen dafür, dass die Tiere eben nicht getötet werden.“ Sie berichtet: „Meine Bekannte hat sogar vorgeschlagen, das Tier auf ihr Grundstück mit Bach, Wald und Wiese in Polling zu bringen. Das ginge nicht, so die Biberbeauftragte, weil das im Landkreis Mühldorf ist. Kann man denn da nicht mal in Mühldorf anrufen?“, wundert sich die Teisingerin.

Nachdem sie die Diskussion um das Schicksal des Bibers als fruchtlos erkannt habe, sei sie nach Hause gegangen: „Der Jäger hatte den Biber in einen Blechkasten gesetzt und behauptet, er setze ihn zwei Kilometer weiter wieder aus. Aber wenig später hörte meine Bekannte einen Schuss ...“

Den Abschuss des Tieres bestätigt der Pressesprecher des Landratsamtes Markus Huber. Zur Begründung erklärt er: „Es kam zu fortwährenden Grabungen am Ufer des Triebwerkskanals trotz Gittereinbaus, mit der Gefahr des Auslaufens des Baches in den Wald hinein. Triebwerkskanäle von Wasserkraftanlagen sind namentliche Ausnahmebereiche gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV). Seit Ansiedlung dieses Bibers im April wurde vergeblich versucht, ihn mit Ausbesserungen am Uferschutzzaun zum Abwandern zu bewegen. Im Zuge der Bachabkehr soll der Zaun wieder komplett ausgebessert werden, weshalb es notwendig war, dass kein Biber mehr in einer Höhle hinter dem Zaun sitzt.“

Eine Umsiedelung, so bestätigt Huber, habe nicht stattfinden können: „Mangels freier Reviere war eine Umsiedlung nicht möglich. Diese Praxis wurde so auch von der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberbayern bestätigt. Es liegt in der Biologie der Biber, dass ein besetztes Revier notfalls auch blutig verteidigt wird. Da es sich bei dem Teisinger Biber um einen Jungbiber handelte, hätte dieser im Kampf mit einem ausgewachsenen Revierinhaber wohl das Nachsehen gehabt. Viele Biber verenden dann auch während der weiten Wanderungen auf der Suche nach einem freien Revier. Manche ausgesetzte Biber finden aber sogar wieder an die Stelle, an der sie entnommen wurden, zurück.“

In der Beschreibung der Aufgaben eines Biberbeauftragten heißt es: „Bei erheblicher Schadensgefahr helfen Biberberater auch beim Wegfang und Töten von Bibern.“

Im konkreten Fall lag die erhebliche Schadensgefahr laut Markus Huber im durch Biber-Grabungen möglichen Ablaufen des Baches ins Gelände, was zum Trockenlaufen der Turbine am Kraftwerk führen könne.

Tatsächlich hatte der Jungbiber bei seiner Revierwahl richtig viel Pech: Wäre das Tier nur ein paar Meter weiter bis in den Bereich des Sportheimes gewandert, würde es wahrscheinlich noch heute tun, was Biber so tun.

„Das ist doch absurd“, bleibt Irene Karras bei ihrer Meinung: „Das Tier aus dem Kanal zu holen mag notwendig gewesen sein, es zu töten nicht. Bei einer Umsiedelung hätte es wenigstens eine Überlebenschance gehabt: Unfälle und tödliche Revierkämpfe gehören zum Biberleben nun mal dazu.“

Übrigens: Laut Bußgeldkatalog droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro, wenn jemand einen Biber fängt, verletzt oder tötet.

Altötting