Kindesentziehung verhindert:
Junge Oma wollte einjährigen Enkel entführen

18.04.2019 | Stand 03.08.2023, 10:58 Uhr
−Foto: n/a

15-jährige Mutter des Kindes sollte in Deutschland bleiben, 17-jähriger Vater wusste von nichts

FLUGHAFEN Es ist wohl der Alptraum aller Eltern: Auf einmal ist das Kind weg, wurde vielleicht sogar ins Ausland verschleppt. Am Mittwochmorgen, 17. April, bewahrten Bundespolizisten im Erdinger Moos einen jungen Vater aus der Oberpfalz vor eben diesem Alptraum.

Die Beamten stoppten eine 39-Jährige, die sich offensichtlich ohne Wissen des jungen Mannes mit dessen einjährigem Sohn über den großen Teich absetzen wollte. Der junge Italiener war überglücklich, als er seinen Sprössling im Erdinger Moos wieder in die Arme schließen konnte.

Bundespolizisten überprüften bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Morgenfluges nach Atlanta die Dokumente der Reisenden, als ihnen eine 39-jährige Deutsche mit ihrer 15-jährigen Tochter und deren einjährigem Sohn auffiel. Die drei waren ohne Kindsvater unterwegs. Offensichtlich wollte auch die noch sehr junge Mutter des Buben nicht mitfliegen, nur Oma und Enkel sollten nach Amerika reisen.

Genauer nachgeprüft, kamen die Bundespolizisten einer versuchten Kindesentziehung auf die Spur. Die 39-jährige Jung-Oma hatte wohl schon einmal versucht, sich mit ihrem Enkel ins Ausland abzusetzen. Als die Grenzpolizisten nämlich genauer hinschauten, fiel ihnen im polizeilichen Fahndungssystem eine Notiz des Amtsgerichts in Weiden in der Oberpfalz ins Auge. Die Weidener Richter hatten dort im Zusammenhang mit einem laufenden Sorgerechtsstreit an die Grenzpolizeibehörden den Auftrag eingestellt, der 39-Jährigen die Ausreise zu untersagen, wenn sie in Begleitung des Einjährigen ist. Das Gericht prüft zur Zeit, ob es dem leiblichen Vater das alleinige Sorgerecht für den Filius zuspricht.

Also kamen die Münchner Bundesbeamten dem richterlichen Auftrag nach, stoppten die Reise der Frau und des Jungen und nahmen den Kleinen in Obhut. Anschließend informierten die Polizisten das zuständige Jugendamt und die Familie des 17-jährigen Kindsvaters. Dieser machte sich umgehend zusammen mit seinem Vater auf den Weg zum Münchner Airport. Als die beiden Italiener ein paar Stunden später am Münchner Airport ankamen, war der Alptraum für sie vorbei. Vater und Großvater konnten den Buben wieder in die Arme schließen.

Inwiefern sich die 39-Jährige für ihren „Familienausflug“ rechtlich verantworten muss, wird nun die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen.

Erding