Benachteiligung, Diskriminierung, Datenschutz
Ist der Erdinger Kommunalpass rechtlich o.k.?

11.07.2017 | Stand 01.08.2023, 14:11 Uhr
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Der Kommunalpass wird nach Anhörung im Sozialausschuss des Landtages rechtlich geprüft. Beim Thema Datenschutz wurden die Abgeordneten besonders hellhörig.

LANDKREIS ERDING Ob sie eine unendliche Geschichte wird, die umstrittene „Causa“ Kommunalpass für Asylbewerber im Landkreis Erding, ist noch nicht ausgemacht. In den Reihen der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer jedenfalls ist man erst einmal froh, dass die Geschichte ihres Widerstands gegen die ungeliebte Bezahlkarte nach der Anhörung im Sozialausschuss des Landtags noch nicht zu Ende ist.

„Man hat uns gewürdigt und nicht abgeschmettert“, konstatiert Heidemarie Eibl aus Buch am Buchrain, die zusammen mit weiteren freiwilligen Asylhelfern den Abgeordneten die Argumente der Erdinger Petition gegen den Kommunalpass vorgestellt hatte. „Diese Schlacht haben wir gewonnen.“

Die Hauptargumente, die aus Sicht der Flüchtlingshelfer so entschieden gegen den Kommunalpass sprechen, sind (nach wie vor), dass die Karte nicht praktikabel, weil nicht überall einsetzbar sei, und dass den Flüchtlingen, vor allem Flüchtlingsfamilien, durch die anfallenden Gebühren etwa für Barabhebungen weniger Geld zur Verfügung stehe.

Wie Heidemarie Eibl weiter berichtet, werde nun juristisch geprüft, welche „besondere Umstände“ im Landkreis gelten, und ob diese womöglich zu einer Benachteiligung oder Diskriminierung der Flüchtlinge im Landkreis führen. „Hellhörig“ seien die Abgeordneten auch beim Thema Datenschutz geworden. Schließlich wüsste durch die spezielle Kosten-Konstruktion im Landkreis das Landratsamt alle Kontostände der Flüchtlinge. „Es war eigentlich nicht vorgesehen, dass Mitarbeiter im Landratsamt Bankangestellte werden“, so Heidemarie Eibl trocken.

Das entkräftet aus ihrer Sicht auch das Kostenargument, das das Landratsamt zugunsten des Kommunalpasses stets ins Felde führt, zuletzt in einer Mitteilung vom 18. Oktober, in der es unter anderem hieß: „Diese bayernweit bisher einzigartige Zahlungsmethode verspricht durch geringeren Verwaltungsaufwand eine Einsparung von mindestens 10.000 Euro gegenüber einer konventionellen Banküberweisung.“

Die Bucherin hält dagegen: „Viele Flüchtlinge haben nur die Möglichkeit, im Landratsamt ihren Kontostand zu erfragen, weil sie gar keinen Zugang zum Internet haben.“ Den daraus resultierenden Personalaufwand stelle das Amt jedoch nicht in Rechnung. Entscheidend wird dies für die rechtliche Würdigung des Kommunalpasses ohnehin nicht sein. Heidemarie Eibl abschließend: „Es wird nur das Recht, nicht die Zweckmäßigkeit verhandelt.“ Also gilt es abzuwarten, was die Juristen sprechen.

Erding