Pandemie
Inzidenzwert von 35 überschritten – Landratsamt Neustadt an der Waldnaab erlässt Allgemeinverfügung

13.10.2020 | Stand 21.07.2023, 1:36 Uhr
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Mit den COVID-19-Neuinfektionen wurde am Dienstag, 13. Oktober, im Landkreis Neustadt an der Waldnaabder so genannte Sieben-Tages-Inzidenzwert von 35 überschritten und liegt aktuell bei 37,1. Daher hat das Landratsamt nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die bereits am 14. Oktober in Kraft tritt und vorerst bis zum 20. Oktober gilt.

Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Darin ist geregelt, dass die Anzahl der Teilnehmer bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Personen beschränkt wird. Zudem wird dringend empfohlen in privaten Räumen keine Feiern mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Das Robert-Koch-Institut betont in seinen täglichen Lageberichten regelmäßig, dass insbesondere größere Feiern im privaten Bereich für verschiedene lokale Ausbrüche eine besondere Rolle spielen, so auch im Lagebericht vom 12. Oktober. Nach einer vorübergehenden Stabilisierung der Fallzahlen im Sommer auf einem erhöhten Niveau ist aktuell ein beschleunigter Anstieg der Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland zu beobachten. Die Dynamik nimmt fast in allen Regionen zu. Aus der Sicht des RKI ist es daher weiterhin dringend notwendig, dass sich die gesamte Bevölkerung für den Infektionsschutz engagiert, vor allem indem sie Abstands- und Hygieneregeln konsequent – auch im Freien – einhält, Innenräume lüftet und wo geboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt trägt. Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – sollten möglichst gemieden und Feiern wenn überhaupt auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben.

Seit Ende September ist ein deutlicher Aufwärtstrend auch bei den Fallzahlen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab erkennbar. Erstmals kam es zu einer knappen Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 35 im Landkreis bereits letzte Woche für einen Tag, wobei da aber absehbar war, dass die Zahl am Tag danach bereits wieder unter 35 liegen würde. Heute wurde der Signalwert von 35 innerhalb weniger Tage erneut überschritten. Die vorliegenden Zahlen werden vom örtlichen Gesundheitsamt als Anlass für weitergehende Anordnungen bewertet. Deshalb wurde nun seitens des Landratsamtes die Allgemeinverfügung erlassen.

Schwandorf