Initiative aus Bayern
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Strafrahmen bei Gewaltschutzverstößen soll angehoben werden

26.11.2018 | Stand 31.07.2023, 16:48 Uhr
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Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen macht darauf aufmerksam, dass weltweit immer noch viele Frauen und Mädchen von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind. Dazu Bayerns neuer Justizminister Eisenreich: „Auch in Deutschland müssen wir uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, Frauen noch besser vor Gewalt zu schützen. Hierfür haben wir bei der Justizministerkonferenz in der vergangenen Woche mit zwei bayerischen Initiativen rechtspolitisch wichtige Signale gesetzt.“

BAYERN Die bayerischen Anträge zur Verbesserung des Opferschutzes in Gewaltschutzverfahren sowie zur verbesserten Bekämpfung der Ausbeutung Prostituierter und der Zuhälterei hatten bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin am 15. November eine Mehrheit gefunden.

Künftig sollen Opfer in Gewaltschutzverfahren auf Vorschlag Bayerns besser geschützt werden. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich dafür ausgesprochen, die sexuelle Selbstbestimmung in den Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes aufzunehmen. Nur so kann bereits nach einer ersten sexuellen Belästigung etwa ein gerichtliches Kontaktverbot beantragt werden. „Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Straftaten zu schützen. Es darf daher einem Opfer nicht zugemutet werden, erst einen weiteren Vorfall abzuwarten“, so der Justizminister. Auch der Strafrahmen bei Gewaltschutzverstößen soll wie von Bayern gefordert erhöht werden. Eisenreich dazu: „Ein Verstoß gegen ein gerichtlich vollstreckbares Kontaktverbot nach einer Gewalttat ist nicht vergleichbar mit einem einfachen Hausfriedensbruch. Deshalb freue ich mich, dass unsere Forderung nach einer Anhebung des Strafrahmens bei der Justizministerkonferenz eine Mehrheit gefunden hat.“

Zur besseren Bekämpfung der Zwangsprostitution haben sich die Justizministerinnen und Justizminister zudem dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der Strafvorschriften für die Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu erweitern und die Telekommunikationsüberwachung künftig auch bei der Ermittlung und Verfolgung der Zuhälterei zu ermöglichen. „Gerade in einem Milieu, in dem Opfer es häufig nicht wagen, gegen die Täter auszusagen, brauchen wir ein schlagkräftiges Instrumentarium für unsere Ermittler. Hinter Zuhälterei verbirgt sich häufig nichts anderes als organisierte Kriminalität. Und der können wir nur mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen die Stirn bieten“, so Eisenreich abschließend.

Schwandorf