Corona-Ampel springt auf Gelb
In der Stadt Landshut gelten ab Samstag strengere Regeln

23.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:07 Uhr
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Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut ist am Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf statistisch 45,0 Fälle pro 100.000 Einwohner gestiegen. Damit springt die bayernweit gültige Corona-Warnampel von Grün auf Gelb.

Landshut. Mit Wirkung zum morgigen Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr, treten deshalb gemäß der aktuellen Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige Beschränkungen in Kraft. Diese sehen unter anderem strengere Kontaktregeln und die Einführung einer Sperrstunde für die Gastronomie vor. Außerdem wird die Maskenpflicht ausgeweitet, teilt die Stadt Landshut am Freitag mit. Ziel ist es, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

„Leider hat sich diese Entwicklung seit Tagen abgezeichnet“, sagt Oberbürgermeister Alexander Putz. Das Infektionsgeschehen sei momentan im gesamten Freistaat sehr dynamisch und habe nun auch Landshut voll erfasst: „Allein am Mittwoch und Donnerstag sind nach Angaben des Staatlichen Gesundheitsamts 17 Neuinfektionen im Stadtgebiet dazugekommen. Die Fallzahlen steigen bei uns also exponentiell an, das ist schon besorgniserregend“, betont der Rathauschef und fordert alle Landshuterinnen und Landshuter deshalb nachdrücklich dazu auf, sich konsequent an die ab Samstag geltenden Vorschriften zu halten.

Diese seien nötig, aber auch geeignet, um die Lage zu stabilisieren: „Wir haben es im Frühjahr und im Spätsommer ja schon einmal gemeinsam geschafft, das Coronavirus aufzuhalten. Jetzt sind wieder Solidarität, Rücksichtnahme und Disziplin jedes und jeder Einzelnen gefragt“, appelliert Putz. „Wir kennen eine wirksame Strategie gegen das Virus: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Maske tragen und Sozialkontakte reduzieren – so schützen wir uns und unsere Mitmenschen.“

Da der Freistaat mit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine landesweite Regelung erlassen hat, ist für die am Samstag in Kraft tretenden Maßnahmen keine separate Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörden mehr erforderlich.

Die folgenden Maßgaben gelten daher automatisch für die Stadt Landshut:

- Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, wird die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder zehn Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.

- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).

- In den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf sowie in Hochschulen müssen damit ab Montag auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden; Grundschulkinder sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet auf das gesamte historische Zentrum, also auf die Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL). Darüber hinaus muss ab Samstag in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.

- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongressen oder Messen.

- Für die Gastronomie gilt zwischen 23 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.

- Wer gegen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.

Angesichts der stark steigenden Fallzahlen ist nach Informationen des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut zudem damit zu rechnen, dass die Stadt Landshut bei der 7-Tage-Inzidenz zeitnah auch den nächsten Grenzwert von 50,0 erreichen und überschreiten wird. Dann würde die Corona-Warnampel auf Rot springen; weitere Einschränkungen – unter anderem eine Ausweitung der Maskenpflicht im Unterricht auch auf Grundschulen – wären die Folge. Die Stadt Landshut wird darüber gegebenenfalls umgehend über ihre Online-Kanäle und per Pressemitteilung informieren.

Die aktuelle, von der Stadt Landshut erlassene Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt unter www.landshut.de einzusehen.

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