Wirtschaft
IHK begrüßt, „dass in Bayern seit heute große Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen“

27.04.2020 | Stand 21.07.2023, 11:03 Uhr
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„Die IHK begrüßt es, dass in Bayern seit heute große Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Gerade kleinere Geschäfte brauchen dringend Einnahmen, um auf Dauer ihre Kosten decken zu können und der Coronakrise nicht zum Opfer zu fallen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes zur Nachjustierung der 800-Quadratmeter-Regelung.

Regensburg. Wie die bayerischen IHKs schon mehrfach betont haben, sei die Begrenzung der Ladengröße auf 800 Quadratmeter nicht nachvollziehbar, da Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln unabhängig von der Ladenfläche gewährleistet werden können. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Montag, 27. April, verkündet, dass diese Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. „Aufgrund der herrschenden Pandemienotlage und der kurzen Geltungsdauer der Einschränkungen bis einschließlich 3. Mai, wurde aber davon abgesehen, die aktuellen Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Auf Basis dieses Urteils sollte die Bayerische Staatsregierung die Regelungen zur Ladenöffnung nun schnell nachjustieren. Schon aus Gründen der Wettbewerbsfairness muss sichergestellt sein, dass alle Händler – unabhängig von der Ladengröße oder des Sortiments – unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes von den Lockerungen profitieren können“, so Helmes.

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