Gerichtsfall
Hitlergruß eines 60er Fans soll Servus gewesen sein

23.06.2018 | Stand 13.09.2023, 2:05 Uhr
−Foto: n/a

Amtsrichter rät dem Angeklagten zu Schuldeingeständnis

ALTÖTTING/BURGHAUSEN. Immer wieder fallen Fußballfans, vor allem von Vereinen der unteren Ligen, mit rechtslastigen Gesten, Rufen oder Abzeichen auf.

Ein Fan des TSV 1860 München soll am 11. November 2017 vor dem Spiel gegen den SV Wacker Burghausen seinen rechten Arm in eindeutiger Pose zum Gruß erhoben haben. Dafür hatte er einen Strafbefehl wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ kassiert und dagegen Einspruch eingelegt.

Der 28-jährige Angeklagte aus Landshut saß akkurat frisiert, die Hände brav gefaltet, ordentlich gekleidet mit hellbrauner Hose, Hemd und Sakko in Schwarz und dazu eine rote Krawatte, auf der Anklagebank.

60er Fan streitet rechte Gesinnung ab

Vorsitzender Richter Dr. Gregor Stallinger machte dem Fußballfan noch vor seiner Aussage zur Sache klar: „Wenn es so war, wie es in der Anklageschrift steht, dann rege ich die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl an.“

Trotz dieser mahnenden Worte stritt der Angeklagte den Tatvorwurf vehement ab und erklärte stattdessen: „Ich habe vor dem Café am Burghauser Bahnhof eine Zigarette geraucht und im Inneren des Lokals einen Löwenfan gesehen. Ich habe die Hand zum Servus gehoben und ihn von Weitem gegrüßt.“

Auch dem Gericht führte er diesen Gruß vor und er beteuerte: „Ich mache keinen Hitlergruß und habe noch nie einen gemacht. Von diesen Leuten will ich mich distanzieren. Ich lasse mich mit denen nicht in eine Schublade stecken, die noch dazu die unterste Schublade ist.“

Noch einmal machte der Richter deutlich: „Es gilt das Prinzip Widerstehe den Anfängen. Auch für Ersttäter gab es in solchen Fällen schon Freiheitsstrafen.“

Aufrechte Haltung, rechte Hand zur Brust

Auch die Einlassung der Verteidigerin, dass man nicht aus jedem Servuswinken einen Hitlergruß machen solle und ihr Mandant an der Unterstellung rechter Gesinnung schier verzweifle, verfehlte ihre Wirkung. Richter Stallinger kündigte an, dass die Angabe eines am Tatort anwesenden Polizisten eindeutig sei und der Angeklagte noch weit mehr gemacht habe, als nur den Arm zu heben.

Nach der Vernehmung dieses Zeugen schrumpfe die Chance auf eine Rücknahme des Einspruchs, „das wird ein Poker mit der Staatsanwältin“.

„Der Mann nahm eine aufrechte Haltung an, führte die rechte Hand zur Brust und danach mit angewinkeltem Ellbogen den Hitlergruß aus“, nahm der Richter die Zeugenaussage des Polizeibeamten vorweg. „Das war nicht nur ein Servus.“

Nach einer vom Richter dringend angeratenen, kurzen Besprechung zwischen dem Angeklagten und seiner Anwältin, erklärte sie dem Gericht: „Mein Mandant bleibt dabei, er hat es nicht gemacht und er hatte gehofft, dass ihm geglaubt wird. Trotzdem nehmen wir den Einspruch zurück und akzeptieren den Strafbefehl.“

Damit war die Verhandlung beendet.

Altötting