Störungsempfindlichkeit
Hinweisschilder sollen für die Wiesenbrüter in der „Schierlinger Aue“ sensibilisieren

24.04.2019 | Stand 03.08.2023, 8:34 Uhr
−Foto: n/a

Das Landratsamt Regensburg hat gemeinsam mit dem Markt Schierling und dem Landschaftspflegeverband 14 neue Schilder zum Schutz der stark bedrohten Wiesenbrüter in den „Schierlinger Auen“ aufgestellt.

SCHIERLING Die Schilder sollen die Bevölkerung auf die wiesenbrütenden Vogelarten und deren Störungsempfindlichkeit während der Brut- und Aufzuchtphase aufmerksam machen und zum Erhalt der selten gewordenen Vögel einen Beitrag leisten.

Im Landkreis Regensburg gibt es sie noch vereinzelt, die außerordentlich selten gewordenen wiesenbrütenden Vogelarten wie Großer Brachvogel, Kiebitz und den ebenfalls auf Feuchtgebiete als Nahrungsquelle angewiesenen Weißstorch. Vor Kurzem sind diese vom Aussterben bedrohten Vögel aus ihren Winterquartieren in die Schierlinger Aue im Tal der Großen Laaber – einem der wichtigsten Brut- und Aufzuchtsgebiete im Landkreis – zurückgekehrt. In den Wiesen bei Schierling leben noch einige Brutpaare des Großen Brachvogels und der größte Brutbestand des Kiebitz im ganzen Landkreis Regensburg.

Während der Brut- und Aufzuchtszeit von Mitte März bis Ende Juli reagieren die Vögel besonders empfindlich auf Störungen. Schon bei einer Entfernung von mehreren hundert Metern fühlen sie sich durch Menschen und frei laufende Hunde, die sich in ihrem Brutrevier aufhalten, gestört. Normalerweise stellen die Krähen oder andere Fressfeinde keine Gefahr für die Vögel dar. Werden die Altvögel aber durch Hunde oder querfeldein gehende Menschen vom Nest verscheucht, können die schlauen Rabenvögel die Nester plündern. Bei lang anhaltenden Störungen kühlen die Eier aus und die Brut kann aufgegeben werden. Jede Störung bedeutet Stress während der ohnehin anstrengenden Brut- und Aufzuchtsphase.

Die gefährdeten Wiesenbrüter und auch der Weißstorch, der in der Aue seine Nahrung sucht, genießen besonderen und strengen Schutz nach dem Naturschutzgesetz. Eine Störung der Vögel, beispielsweise durch einen Verstoß gegen die Anleinpflicht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Aufgrund der dramatischen Bestandsrückgänge in den letzten Jahrzehnten ist eine besondere Rücksichtnahme geboten und erforderlich. Um den Wiesenbrüter zu schützen, weisen nun Hinweisschilder auf das Brutgebiet und die damit einhergehenden Rücksichtnahmepflichten hin. Zudem sind in den Monaten März bis Juli vermehrt ehrenamtliche Naturschutzwächter im Einsatz.

Regensburg